Abmahnung „Hell on Wheels“ der Kanzlei Gutsch & Schlegel für WVG Medien

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Die Kanzlei Gutsch & Schlegel verschickt Abmahnungen im Auftrag der Firma WVG Medien GmbH. Es werden verschiedene Episoden der Serie „Hell on Wheels“ abgemahnt.

Soll man die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die Kanzlei Gutsch & Schlegel fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages. Viele Empfänger einer solchen Abmahnung sind zunächst angesichts der unangenehmen Anwaltspost verunsichert und fragen sich, was zu tun ist. Keinesfalls sollte man in Panik verfallen und vorschnell reagieren. Wir können auch nicht dazu raten, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben und an die Kanzlei Gutsch & Schlegel zurückzuschicken. Die der Abmahnung beiliegende und vorformulierte Unterlassungserklärung dürfte nämlich oftmals als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Vorformulierte Unterlassungserklärung ist häufig ein Schuldeingeständnis

In vielen Fällen empfiehlt es sich, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren. Vorteil: Sie stellt kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber, dass die Unterlassungsansprüche gerichtlich eingeklagt werden können. Dies ist nämlich in vielen Fällen mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden.

Wann muss der Anschlussinhaber bezahlen?

Viele fragen sich auch, ob sie die geforderten Beträge zahlen müssen. Diese Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Dies hängt nämlich zum einen davon ab, wie die Nutzungssituation des Internetanschlusses aussieht. Wenn der Internetanschluss durch mehrere Personen genutzt wird, hat der Anschlussinhaber jedenfalls bessere Chancen als der Alleinnutzer. Daneben hängt die Antwort auf die Frage aber leider auch davon ab, wo man wohnt und welches Gericht dann für einen zuständig ist. Die Gerichte urteilen leider immer noch recht unterschiedlich in sog. Filesharing-Fällen. Allgemein lässt sich beobachten, dass die Gerichte in München sowie in Köln recht streng und oftmals zuungunsten der Anschlussinhaber urteilen. In anderen Gerichtsbezirken ist man eher anschlussinhaberfreundlich.

In jedem Falle sollte man sich aber anwaltlich beraten lassen, wenn man eine Filesharing-Abmahnung erhalten hat.

Kostenlose Ersteinschätzung – Vertretung zu Festpreisen

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit eine große Vielzahl von Empfängern von Tauschbörsen-Abmahnungen. Wir bieten dabei eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Sie können uns dazu einfach anrufen. Ferner übernehmen wir die außergerichtliche Vertretung in Filesharing-Angelegenheiten zu fairen Festpreisen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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