Abmahnung JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG vom 15.03.2017

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Wie bereits in der Vergangenheit häufig berichtet lässt die Firma Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG über die JBB Rechtsanwälte aus Berlin vermeintliche Urheberechtsverletzungen abmahnen.

Am 23.03.2017 wurde uns eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die JBB Rechtsanwälte zur Verteidigung übergeben. Dem Adressaten der Abmahnung wird darin vorgeworfen, das Fernsehprogramm von Sky unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Konkret wird die öffentliche Ausstrahlung des Bundesligaspiels Dynamo Dresden vs. 1. FC Kaiserslautern in einer Betriebsstätte gerügt. Die unerlaubte öffentliche Ausstrahlung in der Betriebsstätte soll am 03.03.2017 erfolgt sein. In der Ausstrahlung sei eine Nutzungsrechtsverletzung im Sinne der §§ 2 Nr. 6, 15 Abs. 2, 22 UrhG zu sehen.

Forderung

Die Gegenseite fordert sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. In der durch die Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärung wurde für jede Zuwiderhandlung eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5001,00 Euro festgesetzt.

Zudem wird ein Schadensersatz dem Grunde nach gefordert, sofern keine Einigung mit der Firma Sky über einen Abovertrag erfolgen sollte. Für den Fall eines Vertragsabschlusses wird der Betrag auf 500,00 Euro reduziert. Sollte kein Abovertrag abgeschlossen werden, soll der Schadensersatzbetrag 2.742,00€ betragen!

Gerne überprüfen wir Ihre Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteile

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  • Bundesweite Vertretung
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Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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