Abmahnung Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf für Global Standard gGmbH

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Eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf im Auftrag der Global Standard gGmbH aus Stuttgart ist derzeit Gegenstand einer auf uns lautenden Mandatierung. Der Vorwurf lautet Markenrechtsverletzung an der Wort-Bildmarke „Global Organic Textile Standard“.

Worum geht es?

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass unsere Mandantschaft über die von ihr betriebenen Homepage die Wort-Bildmarke „Global Organic Textile Standard“ verwendet hat, ohne dass unsere Mandantschaft zur Nutzung dieses Siegels berechtigt sei. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung dar und sei zu unterlassen.

Was verlangt die Gegenseite?

Gefordert werden von unserem Mandanten die Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie eine Auskunft u. a. über Art, Dauer und Umfang der Nutzung für Produkte. Der Sinn dieses Auskunftsersuchens ist darin zu sehen, dass die Gegenseite hieraus die Höhe des – sodann regelmäßig in einem weiteren Schreiben geltend gemachten – Schadensersatzbetrags beziffern möchte.

Außerdem wird unsere Mandantschaft zum Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.973,90 € aufgefordert.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Sodann sollten Sie wie folgt vorgehen: Bewahren Sie zunächst Ruhe. Beachten Sie die gesetzten Fristen und nehmen Sie unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch. Sie sollten auf keinen Fall die beigefügte, von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und stellt u. U. ein Schuldeingeständnis dar. Sie würden sich durch ein vorschnelles Unterzeichnen jegliche mögliche Einwendung gegen die Abmahnung abschneiden. Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren. Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden.

Was können wir für Sie tun?

Unsere Kanzlei hat in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandanten gegen eine Abmahnung der vorliegenden Art verteidigt. Daher weisen wir entsprechende Fachkenntnisse auf und kennen die Gegenseite bereits gut. Wir sind als Fachanwaltskanzlei für den gewerblichen Rechtsschutz, der das Markenrecht umfasst, auf solche Fälle hochspezialisiert. Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung.
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung.
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an.
  • Bundesweite Vertretung.
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


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