Abmahnung | Kanzlei Rasch Rechtsanwälte | Und nun?

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Beachten Sie bitte, dass der folgende Beitrag lediglich der allgemeinen Information und der auszugsweisen Darstellung der Tätigkeit der AID24 Rechtsanwaltskanzlei dient. Soweit der Beitrag Hinweise oder Empfehlungen trifft, sind diese ausschließlich von allgemeiner Natur. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zur vorliegenden Abmahnung

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vor in welcher diese angibt, im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG zu handeln. Mit der Abmahnung wird dem Abmahngegner vorgeworfen, dass dieser eine Urheberrechtsverletzung begangen habe, insoweit soll dieser ohne Einverständnis der Rechteinhaberin das Musikalbum: „Teenage Dream: The Complete Confection" der Künstlerin Katy Perry, deren Tonaufnahmen in Dateiform über seinen Internetanschluss zum Herunterladen verfügbar gemacht haben. Mit der Abmahnung wird der Abgemahnte unter Fristsetzung dazu aufgefordert einen Betrag in Höhe von 1200,-€ zu zahlen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

II. Was Sie allgemein zu Abmahnungen unabhängig von I. wissen sollten!

Allgemein ist es für Sie wichtig im Falle einer berechtigten Abmahnung zu wissen, dass die Verweigerung der Abgabe einer ordnungsgemäßen strafbewerten Unterlassungserklärung oder auch die Abgabe einer modifizierten aber unzureichenden oder anderweitig fehlerhaft formulierten Unterlassungserklärung ein gerichtliches Verfügungsverfahren nach sich ziehen kann, in welchem der mitunter Berechtigte seinen etwaig gegebenen Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten kostenpflichtig geltend macht.

Indes kann aber auch nicht immer die Empfehlung im Falle einer berechtigten Abmahnung ausgesprochen werden, die vom Abmahnenden übersandte, vorgefertigte Unterlassungserklärung unbesehen und unverändert an diesen abzugeben, da auch diese rechtliche Fehler beinhalten oder unzureichend oder gar zu weitreichend und damit für den Abgemahnten nachteilig formuliert sein kann.

Da eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung Sie unter Umständen sehr viele Jahre binden kann und für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen und Kostenfolgen nach sich ziehen kann, empfiehlt sich hier vorerst die Hinzuziehung eines auf dem Gebiet des Urheberrechts kundigen Rechtsanwaltes.

III. Abmahnung erhalten? Rufen Sie sofort die AID24 Rechtsanwaltskanzlei an!

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Telefon 24h*- täglich: 0611 / 97 77 44 14 (*soweit technisch verfügbar)

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IV. Weitere Informationen zu Abmahnungen unter: www.aid24.de/abmahnung


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