Abmahnung: Kanzlei Sarwari i. A. d. VPS Film-Entertainment GmbH wegen Porno Film Filesharing

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Die Kanzlei Sarwari mahnte im Auftrag der VPS Film-Entertainment GmbH aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ab.

Hintergrund der Abmahnung:

In der Abmahnung heißt es, dass die VPS Film-Entertainment GmbH die exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte an einem pornografischen Filmwerk hat. Der gegenständliche Film soll vom Internetanschluss des Abgemahnten aus auf einer Internetplattform zum Download angeboten worden sein (sog. „Filesharing“). Wegen der Zuordnung des unerlaubten Filesharings zu dem Internetanschluss des Abgemahnten wird der Abgemahnte für die Rechtsverletzung als verantwortlich angesehen.

Forderungen in der Abmahnung:

Aufgrund der angeblichen Rechtsverletzung macht die Kanzlei Sarwari im Auftrag der VPS Film-Entertainment GmbH folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch (Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung)
  • Schadensersatzanspruch i. H. v. 619,37 €
  • Aufwendungsersatzanspruch (Abmahnkosten) i. H. v. 280,60 €
  • Vernichtungsanspruch (Vollständige Beseitigung des Urheberrechtsverstoß)

Zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche der VPS Film-Entertainment GmbH wird das Angebot einer Einmalzahlung i. H. v. 650,00 € unterbreitet.

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sarwari erhalten:

Nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung wie in diesem Fall, ist es wichtig Ruhe zu bewahren und bedacht vorzugehen! Als Erstes sollte detailliert geprüft werden, ob die gestellten Forderungen dem Grunde nach und in der genannten Höhe bzw. dem genannten Ausmaß überhaupt bestehen. Hierfür empfiehlt es sich, den Rat eines fachkundigen Anwalts einzuholen. Insbesondere eine Unterlassungserklärung sollte nicht ohne anwaltliche Unterstützung angegeben werden. Einmal unterschrieben, verpflichtet eine Unterlassungserklärung langfristig und ist kaum abänderbar.

Melden Sie sich gerne für ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch bei uns!

Wir beraten in unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zu Abmahnungen aller Art. Unsere Fach- und Rechtsanwälte für Urheber- und Medienrecht, Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie IT-Recht helfen auch Ihnen gerne mit Ihrer Abmahnung weiter. Melden Sie sich gerne bei uns für ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch unter:

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