Abmahnung Kanzlei Schulenberg & Schenk für Forever Living Products Germany GmbH

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Wir bearbeiten aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk, welche im Namen der Forever Living Products Germany GmbH ausgesprochen wurde. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf des gewerblichen Handelns auf eBay, ohne dass hierbei die für gewerbliche Händler verpflichtenden rechtlichen Informationen, wie eine Widerrufsbelehrung, vorgehalten werden.

Das Nichtvorhalten einer Widerrufsbelehrung stellt bei gewerblichen Händlern einen Verstoß gegen §§ 3, 3a UWG i.V.m. § 312 b, 312 c. 312 d, 355, 357, 360 BGB und Art. 246 §§ 1, 2 EGBG dar und ist demnach wettbewerbswidrig. Gem. § 8 UWG stehe der Forever Living Products Germany GmbH ein Unterlassungsanspruch zu.

Forderungen:

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Kostenerstattung für Anwaltskosten i.H.v. 745,40 €

Vorformulierte Unterlassungserklärung:

Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, zu der wir folgende Einschätzung haben: Die vorformulierte Unterlassungserklärung beinhaltet eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 €, welche im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung fällig würde. Zudem kann sie als Schuldeingeständnis gewertet werden. Daher raten wir davon ab, diese vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Vielmehr sollte eine Abmahnung einem spezialisierten Rechtsanwalt zur Überprüfung weitergeleitet werden.

Unser Rat:

Haben Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Wir stehen Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter nebenstehender Telefonnummer erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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