Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH „Independence Day: Wiederkehr“

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Abmahnung von Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen „Independence Day: Wiederkehr“ sowie „X-Men- Apocalypse

Im Wege einer juristischen Ersteinschätzung hat unsere Kanzlei von einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH zu den Filmwerken

  • „Independence Day: Wiederkehr“
  • „X-Men- Apocalypse”

Kenntnis erlangt.

Aufgrund vermeintlicher Urheberechtsverletzungen über BitTorrent- Netzwerke wird der Adressat der Abmahnung in Anspruch genommen.

Zusätzlich zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.681,30 € gefordert. Der Betrag setzt sich zusammen aus 281,30€ Rechtsanwaltskosten und einem Lizenzschadensersatz in Höhe von 1.400,00€.

Ignorieren ist ein schlechter Rat!

Aus den letzten Jahren der anwaltlichen Praxis muss leider festgestellt werden, dass die Kanzlei Waldorf Frommer die Forderungen für die unterschiedlichen Rechteinhaber konsequent, das heißt auch gerichtlich, durchsetzt.

Um weitere unnötige Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, sollten Sie sofort einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, damit dieser Ihre Abmahnung auf Ihrer Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Wir beraten Sie gerne! Wir als im Filesharing spezialisierte Kanzlei schauen auf über 500 bearbeitete Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer zurück!

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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