Veröffentlicht von:

Abmahnung Lentze Stopper im Auftrage der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

  • 1 Minuten Lesezeit

Eine weitere Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrage der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA erreichte uns im Wege eine Ersteinschätzung. Die Abmahnung datiert vom 09.06.2020.

In der Abmahnung wird das Anbieten von Eintrittskarten für die Heimspiele des 1. FC Köln gegen den FC Bayern München und den SC Paderborn über die Plattformen eBay und eBay Kleinanzeigen.

Vorwurf:

  • keine Abbildung der ATGB
  • öffentliches Anbieten des Tickets bei eBay und eBay Kleinanzeigen

Gemäß der Ziffer 6 a) aa) der Allgemeinen Ticketbedingungen ist das Anbieten über Internetplattformen, die nicht vom Verein autorisiert sind, untersagt. Als Sanktion ist in den ATGB unter Ziffer 10 eine Vertragsstrafe bis zu 2.500,00€ verankert.

Im vorliegenden Fall wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. In der Abmahnung und Zahlung einer 250,00€ Vertragsstrafe gefordert.

Abmahnung berechtigt?

Ob die Abmahnung berechtigt ist, hängt davon ab, ob die besagten ATGB wirksam vom Ticketerwerber und Anbieter über eBay akzeptiert wurden. Diese Frage sollten Sie in einer anwaltlichen Beratung abklären lassen.

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, besteht die Möglichkeit die Vertragsstrafe zu reduzieren.

Eine anwaltliche Vertretung lohnt sich daher immer!

Grundregeln bei einer Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner!
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/oder Zahlungen!
  • Fachanwalt kontaktieren!

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Nutzen Sie meine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und senden mir die Abmahnung per E-Mail zu.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk Dreger

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten