Abmahnung L’Oréal von Lubberger Lehment erhalten?

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Wir kennen die Kanzlei Lubberger Lehment bestens. Haben Sie eine solche Abmahnung von Lubberger Lehment erhalten? Keine Sorge, wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit dieser Kanzlei und helfen Ihnen bundesweit!

Die L’Oréal Deutschland GmbH verschickt durch die Anwaltskanzlei Lubberger Lehment zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung. Hierbei geht es in der Regel um die Marken, die sie sich in den verschiedensten Klassen Europas markenrechtlich schützen lassen haben.

1. Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien. Wir kennen Lubberger Lehment bestens.

2. Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Lubberger Lehment.

3. Ihr Nutzen

Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!

Was ist eine Abmahnung L’Oréal von Lubberger Lehment?

In den häufigsten Fällen handelt es sich bei einer solchen Markenrechtsverletzung um den Verkauf von gefälschten Artikeln oder Kennzeichen, Marken von bekannten Labels auf Online-Plattformen wie eBay oder Amazon, um damit im eigenen Namen und vor allem ohne die erforderliche Lizenz lukrative Gewinne zu erzielen. Häufig werden auch sogenannte Plagiate vorzugsweise in Asien zu günstigsten Preisen gekauft und in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt, um diese gefälschten Markenprodukte ohne die erforderliche Lizenz auf eBay oder Amazon „als echt“ gewinnbringend zu verkaufen.

Was wird von Ihnen verlangt? Wie ist die Rechtslage?

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Lubberger Lehment verlangen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil von L’Oréal mittels Abmahnung.

Hierbei berechnen sich die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwertes von mindestens € 300.000. In der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollen Sie es unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 3.240,90 netto unterlassen, Artikel, die mit der Marke „L’Oréal“ gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten oder in den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen, sofern diese Produkte nicht von L’Oréal oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht sind.

Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich dringend, einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und, wenn ja, ob die Ihnen vorliegende Abmahnung L’Oréal von Lubberger Lehment überhaupt rechtens beziehungsweise angemessen ist.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

 Georg Schäfer

Rechtsanwalt


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