Abmahnung Mehrwertsteuer Kleinunternehmer nach § 19 UStG bei eBay

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Derzeit erreichen mich immer wieder Abmahnungen in denen es um den Mehrwertsteuerhinweis beim Preis geht. Grundsätzlich muss den Preisangaben zu entnehmen sein, ob die Mehrwertsteuer enthalten ist oder nicht. Ob ein Kleinunternehmer einer Mehrsteuerhinweis geben muss oder nicht, ist unter den Juristen umstritten.

Muss ein Kleinunternehmer bei eBay einen Mehrwertsteuer geben?

Ich rate Kleinunternehmern dazu, einen „inkl. MwSt.“ Hinweis zu geben. Ich vertrete die Auffassung, dass ein Kleinunternehmer (maximal 17.500 EUR Umsatz, kein Ausweis der Mehrwertsteuer auf der Rechnung) auch den Hinweis auf die Mehrwertsteuer geben muss, da die Preise bei einem Kleinunternehmer ja grundsätzlich auch die Mehrwertsteuer enthalten, wobei bei einem Kleinunternehmer nur die Besonderheit ist, dass diese die im Preis grundsätzlich enthaltene Mehrwertsteuer nicht separat auf den Rechnungen ausweisen, weil diese vom Staat nicht erhoben wird.

Praktische Umsetzung bei eBay

Ob der Mehrwertsteuerhinweis erscheint ist bei eBay reine Einstellungssache. Es besteht bei eBay extra für Kleinunternehmer die Möglichkeit, „0 % MwSt“ anzugeben. Wenden Sie sich bei Problem bei der Umsetzung an den eBay Support, welcher 7 Tage die Woche in der Zeit von 7:00 – 22:00 Uhr zur Verfügung steht.

Reicht der Mehrwertsteuerhinweis allein aus?

Meiner Ansicht nach „Nein“. Zusätzlich zum Mehrwertsteuerhinweis rate ich, einen aufklärenden Hinweis über die Kleinunternehmereigenschaft in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises zu geben. Der Hinweis sollte wie folgt lauten:

„Gem. § 19 UStG kein MwSt-Ausweis, da Kleinunternehmer“

Ich rate aufgrund eines am 10.10.2017, Aktenzeichen: I-12 O 140/17, verkündeten Urteils des Landgerichts Bochum ausdrücklich dazu, diesen aufklärenden Hinweis zur Kleinunternehmereigenschaft zu geben. Andernfalls müssen Sie mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen.

Wie und wo sollte ein Hinweis auf die Kleinunternehmereigenschaft bei eBay erfolgen?

Ich halte folgendes für möglich:

1. sichere, kostenpflichtige Möglichkeit:

Sie können den aufklärenden Hinweis auf die Kleinunternehmereigenschaft mit einem Untertitel zur Überschrift einbinden. Buchen Sie dazu bei eBay einfach für jeden angebotenen Artikel einen Untertitel bzw. eine  kostenpflichtige 2. Überschrift und fügen dann dort den vorstehenden Hinweis ein. Sie haben beim Untertitel weitere 55 Zeichen zur Verfügung. Mein empfohlener Hinweis umfasst 53 Zeichen. Er kann also vollständig als Untertitel eingefügt werden.

2. ungewisse, kostenlose Möglichkeit

Andere eBay-Händler haben mir mitgeteilt, dass der Hinweis auf die Kleinunternehmereigenschaft auch beim Artikelzustand erwähnt werden kann.

 Der Vorteil wäre, dass ein Hinweis an dieser Stelle keine Zusatzkosten auslöst. Der Nachteil ist allerdings, dass darin ein Verstoß gegen die eBay Nutzungsbedingungen gesehen werden könnte, da der Hinweis rein gar nichts mit dem Zustand des Artikels zu tun hat. Ob eBay die Zweckentfremdung des Feldes duldet, kann ich Ihnen nicht beantworten. Solange eBay das mitmacht und Sie keine Nachteile dadurch erleiden würde ich aus Kostengründen auch diesen Weg wählen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Mein Ziel ist es, dass Onlinehändler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.

Sie möchten Ihren eBay-Auftritt rechtlich absichern?

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ich erstelle natürlich auch AGB für Onlineshops, Amazon & Co.

Ihr

Andreas Gerstel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Lesen Sie auch: Onlineshop AGB – rechtssichere und abmahnsichere AGB


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Gerstel

Beiträge zum Thema