Abmahnung Porsche AG vertreten durch Kanzlei UNIT4 IP wegen angeblicher Markenrechtsverletzung

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Wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung hat die Kanzlei UNIT4 IP im Auftrag der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG abgemahnt.

Die Porsche AG ist ein Automobilhersteller, wobei das Unternehmen insbesondere für seine Sportwagen bekannt ist. Die Porsche AG hat dabei die Markenrechte an vielen verschiedenen Marken. Zu diesen Marken zählen u.a.

  • 718 Boxter
  • 718 Cayman
  • 718 Spyder
  • 911
  • 911 Carrera
  • 911 Speedster
  • Cayenne
  • Macan
  • Panamera
  • Taycan

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, im Internet unberechtigterweise einen Artikel angeboten und dabei die Markenrechte der Porsche AG verletzt zu haben. Daher fordert die Kanzlei UNIT4 IP im Auftrag der Porsche AG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Was ist eine Unterlassungserklärung und was gilt dabei zu beachten?

Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichnende gegenüber dem Unterlassungsgläubiger (dem Abmahnenden) zukünftig die vereinbarte rechtswidrige Verhaltensweise zu unterlassen. Strafbewehrt ist eine Unterlassungserklärung, wenn in der Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe vorgesehen ist. Eine abgegebene Unterlassungserklärung ist kaum rückgängig zu machen und kann lebenslang verpflichtend sein. Die genaue Formulierung kann ausschlaggebend sein dafür, welche Rechte der Unterlassungsgläubiger gegenüber dem Unterzeichnenden zukünftig geltend machen kann. Demnach ist es vorteilhaft den Inhalt einer Unterlassungserklärung vorher fachanwaltlich überprüfen zu lassen. Ein e vorformulierte Unterlassungserklärung der Abmahnenden sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden.

Wie sollte man sich verhalten, wenn man eine Abmahnung erhält?

Bevor man bezüglich der gestellten Forderungen tätig wird, sollte überprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde nach bestehen. Wenn das der Fall sein sollte, sollte weiterhin genau geprüft werden, ob die Forderungen auch in genannter Höhe bzw. Umfang bestehen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Abmahnung?

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