Abmahnung Preisalarm24 GmbH – Kfz-Teile aus Carbon (Nötzel Rechtsanwälte)

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Die Preisalarm 24 GmbH aus Spaichingen mahnt aktuell verschiedene Händler von „Carbon“-Kfz-/Tunigteilen (u. a. bei eBay) ab. Gerügt wird eine nach Ausführungen von Nötzel-Rechtsanwälte angebliche irreführende Angabe der Beschaffenheit der Kfz-Teile als „Carbon“. Die Preisalarm 24 GmbH macht Testkäufe bei Konkurrenten (bei eBay) und rügt u. a. anschließend den Umstand, dass bei dem Testprodukt in der Materialbeschreibung „Carbon“ angegeben sei, obwohl das Testprodukt nicht „vollständig aus Carbon“ gefertigt sei. Hierin wird eine wettbewerbswidrige Irreführung gem. § 5 I UWG gesehen und entsprechend Ansprüche auf Unterlassung, Ersatz von Abmahnkosten und Auskunft über weitere Rechtsverletzungen geltend gemacht. Insgesamt werden anwaltliche Kosten aus einem Gegenstandswert von 25.000 Euro gefordert (1044,40 Euro) sowie ergänzend die Kosten für den Testkauf.

Ob und inwieweit tatsächlich eine wettbewerbswidrige Irreführung gem. § 5 UWG vorliegt, ist anhand des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen. Fest steht, dass jedenfalls im Tuning-/Kfz-Teilebereich unter der Bezeichnung „Carbon“ verschiedene Materialien/Materialverbindung zusammengefasst werden und hiermit nicht zwingend nur Produkte mit reinen Kohlenstofffaser-Materialien gemeint sein können. Ohnehin gibt es unterschiedlichste Arten von Kohlenstofffaser. Zudem gibt es auch verschiedene Materialkombinationen die ebenfalls im Kfz-/Tuningbereich als „Carbon“ bezeichnet werden.

Daher kann nicht zwingend im Einzelfall von einem wettbewerbswidrigen Angebot ausgegangen werden. Es empfiehlt sich daher vor einer Reaktion eine Einzelfallprüfung. 

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Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Angriffe von Konkurrenten abwehren müssen, oder wenn Sie gegen Konkurrenten vorgehen möchten. 


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