Abmahnung Rasch Rechtsanwälte German Top 100 Single Charts

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Die in Hamburg ansässige Rechtsanwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte verfolgt seit langem Rechtsverletzungen an Musikwerken im Auftrage der Universal Music GmbH. Zumeist folgt auf einen urheberrechtlichen Verstoß an einem Musikwerk, an dem die Universal Music GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat, eine Abmahnung. Die Abmahnung wird regelmäßig gegenüber dem Anschlussinhaber des jeweiligen Internetanschlusses ausgesprochen, dem zur Zeit des Verstoßes eine bestimmte IP Adresse zugeordnet war. Eine Abmahnung seitens der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Namen der Universal Music GmbH wurde bislang jedoch nur ausgesprochen, wenn über einen Internetanschluss ein komplettes Musikalbum, an welche die Universal Music GmbH die Nutzungsrechte besaß, anderen Tauschbörsen Nutzern zum Download angeboten wurde.

Diese Vorgehensweise scheint die Universal Music GmbH seit dieser Woche insoweit geändert zu haben, als die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte nun auch Abmahnungen auf das Anbieten einzelner Musikwerke aus dem Katalogprogramm der Universal Music GmbH ausspricht. Vorliegend geht es um die German Top 100 Chart Container. Aktuelle German Top 100 Container enthalten beispielsweise folgend genannte Musikstücke, an denen allein die Universal Music GmbH die Nutzungsrechte besitzt:

Lena Meyer-Landrut - Satellite

Lena Meyer-Landrut - Bee

Lena Meyer-Landrut - Love me

Jennifer Braun - I care for you

Aura Dione - I Will Love You Monday.

Die Verfolgung von Rechtsverstößen an urheberrechtlich geschützten Musikwerken, die in den German Top 100 Single Chart Containern zum Download zur Verfügung gestellt werden ist keineswegs neu. Bereits mehrere Rechteinhaber gehen außergerichtlich mit Abmahnungen gegen Rechtsverstöße durch das öffentliche Zurverfügungstellen ihrer Musikwerke in den German Top 100 Single Charts im Internet vor. Die Universal Music GmbH hat im Gegensatz zu den anderen Rechteinhabern jedoch regelmäßig die Rechte an gleich mehreren Musikwerken in einem German Top 100 Single Chart Container. Demgetreu fordern die Rechtsanwälte Rasch den Internetanschlussinhaber in der Abmahnung auf, neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch einen Pauschalbetrag i.H.v. 1200 EUR an die Universal Music GmbH zu entrichten. Die 1200 EUR werden mit einem Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Inanspruchnahme der Dienste der Kanzlei Rasch, sowie mit einem Schadensersatz etwa wegen entgangenem Gewinn begründet. Die Abgabe der der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrundeliegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Nähere Informationen zu dieser und weiteren Abmahnungen erhalten Sie unter abmahnung-aktuell.de.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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