Abmahnung Rechtsanwälte ab&d für Herr Serkan Önal

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Wir berichten Ihnen heute über eine aktuelle Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei ab&d aus Berlin im Auftrag des Herrn Serkan Önal. In der markenrechtlichen Abmahnung wird ein Löschungsanspruch geltend gemacht.

Die Gegenseite erklärt, dass Herr Önal seit Juli 2015 mit einer geschützten geschäftlichen Bezeichnung auftrete und damit von ihm angebotene Kleidungsstücke bewerbe. Nun habe Herr Önal feststellen müssen, dass unsere Mandantschaft dieses Kennzeichnen als Marke beim Deutschen Marken- und Patentamt angemeldet habe. Daher macht die Kanzlei ab&d im Auftrag des Herrn Önal einen Löschungsanspruch an der Marke geltend.

Wie in dieser Situation reagieren?

Sie sollten unverzüglich Kontakt mit einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufnehmen. Sämtliche in unserer Kanzlei beschäftigten Rechtsanwälte sind zugleich Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir werden mit Ihnen gemeinsam die Sach- und Rechtslage eruieren und eine zielführende Strategie unter dem Hintergrund möglichst geringer Kosten entwickeln. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten um Ihre Abmahnung kurz zu besprechen.

Beachten Sie die folgenden Grundregeln, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Notieren Sie sich gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf
  • Bezahlen Sie zunächst keinerlei Beträge
  • Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch

Wie lassen sich derartige Situationen schon im Vorfeld vermeiden?

Bei einer gewünschten Markenanmeldung ist es von entscheidender Bedeutung, dass diese auch Bestand hat und sodann von Dritten nicht mit der Argumentation angegriffen werden kann, dass an dem gewählten Kennzeichen beispielsweise bessere, d. h. häufig, ältere Rechte bestehen. Das Markenamt überprüft diesen Punkt nicht, sondern führt lediglich eine Prüfung dahingehend durch, ob bei der Anmeldung der beabsichtigten Marke sog. absolute Schutzhindernisse bestehen, § 8 MarkenG. Um ein Scheitern und damit die im Voraus zu entrichtende Eintragungsgebühr nicht zu verschenken, sollte daher unbedingt vorab eine Prüfung durch einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen, was wir gerne für Sie übernehmen.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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