Abmahnung: Rechtsanwalt S. i.A.d. Acario UG, iOcean UG, u.a. wg Verpackungsregister

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Haben Sie eine Abmahnung der Acario UG oder der iOcean UG durch Rechtsanwalt S. erhalten?

Sowohl die Acario UG als auch die iOcean UG sind im Versandhandel im Internet tätig. Rechtsanwalt S. mahnt im Auftrag der Acario UG und der iOcean UG im Bereich des Wettbewerbsrecht ab.

Gegenstand der Abmahnungen sind wettbewerbsrechtliche Verstöße aufgrund einer angeblich nicht vorhandenen Registrierung im Verpackungsregister.

Berichten zufolge wurden durch Rechtsanwalt S. auch andere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Acario UG, der iOcean UG oder weiterer Unternehmen ausgesprochen (z.B. auch aufgrund irreführender Bezeichnungen von Waren oder irreführender Angaben über Versandmodalitäten).

Worum geht es in den Abmahnungen?

  • Abgemahnte sollen im Internet Waren zum Verkauf angeboten haben, welche ähnlich zu den Produkten der Acario UG oder der iOcean UG seien. Daher bestünde zwischen der Acario UG wie auch zwischen der iOcean UG und Abgemahnten ein Wettbewerbsverhältnis, welches grundsätzlich berechtigen würde, abzumahnen.
  • Abgemahnten wird von der Acario UG oder der iOcean UG in den Abmahnungen zur Last gelegt, online Waren angeboten zu haben, ohne entsprechende Registrierung ihrer Verpackungen im Verpackungsregister.
  • Abgemahnte müssen verpackte Waren im Verpackungsregister registrieren lassen. Die Acario UG wie auch die iOcean UG äußern Zweifel daran, dass eine solche Registrierung der Verpackungen der abgemahnten Online-Händler vorliege.

Was sind die Forderungen?

  • Die Acario UG oder die iOcean UG fordern einen Nachweis der Registrierungsnummer für die Verpackungen oder falls eine Registrierung noch nicht erfolgt sei, diese Registrierung nachzuholen.
  • Zudem werden die Abmahnkosten in Höhe von 280,60 € eingefordert.

Haben Sie auch eine Abmahnung der Acario UG oder der iOcean UG erhalten?

Wir empfehlen Ihnen eine anwaltliche Beratung bezüglich Ihrer Abmahnung. So können Sie Unkosten vermeiden, welche bei möglicher Nicht- oder Falschreaktion entstehen könnten. Es sollte daher zunächst genau überprüft werden, ob die genannten Forderungen im Einzelfall im Grunde und in welchem Umfang gegen Sie bestehen.

In jedem Fall ist es empfehlenswert:

  • Ruhe zu bewahren und umgehend einen Anwalt konsultieren.
  • Ohne anwaltliche Beratung keinen Kontakt zu den Abmahnern aufzunehmen.
  • Keine Forderungen ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt zu erfüllen.
  • Keine vorformulierten Unterlassungserklärungen oder Ähnliches zu unterschreiben, ohne sich dazu vorher von einem Anwalt beraten zu lassen.

Wir können Sie kurzfristig, bundesweit und unverbindlich beraten!

Mit unseren Fachanwälten für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) und Urheber- und Medienrecht sowie Rechts- und Fachanwälten für IT-Recht vertreten wir seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zum Thema Abmahnungen.

Lassen Sie uns auch Ihnen mit Ihrer Abmahnung weiterhelfen!

  • Kontaktieren Sie uns gerne einfach telefonisch für ein unverbindliches Erstgespräch 
  • Lassen Sie uns eine E-Mail zukommen.
  • Nutzen Sie alternativ auf anwalt.de die Funktion „Nachricht senden“.

Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen zurück.


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