Abmahnung u. einstweilige Verfügung des VBuW wegen fehlender Grundpreisangabe bei Lieferdiensten

  • 2 Minuten Lesezeit
  1. Worum geht es?

Aus aktuellem Anlass möchte ich in diesem Ratgeberartikel über Abmahnungen sowie einstweilige Verfügungen des Vereins zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in der Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche e.V. (VBuW) berichten.

Erst vor wenigen Tagen wurde mir eine solche einstweilige Verfügung vorgelegt, die dieser Verein wirksam beantragt hatte.

Dem Empfänger einer Abmahnung bzw. einstweiligen Verfügung wird der Vorwurf gemacht, gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. In der mir vorgelegten einstweiligen Verfügung ging es konkret um einen behaupteten Verstoß gegen die Preisangabenverordnung bei einem Lieferdienst.

Der Kernvorwurf lag darin begründet, dass beim Verkauf von Getränken (z. B. 0,33 Liter Flasche Bier) der Grundpreis (hier in Liter) nicht mitangegeben wurde.

Betroffen von solchen Abmahnungen sind nach meiner Erfahrung und Berichterstattungen im Internet zufolge insbesondere Lieferdienste (Pizzalieferdienst, etc.).

  1. Welche Forderungen stellt der Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in der Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche e.V.?

Eine Abmahnung des Vereins enthält grundsätzlich zwei Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnkosten

Unser ausdrücklicher Rat: Bitte unterschreiben Sie weder die beigefügte Unterlassungserklärung noch zahlen Sie anstandslos die geforderten Abmahnkosten!

  1. Ich habe eine Abmahnung erhalten, was nun?

Bitte bewahren Sie zunächst Ruhe.

Zunächst wäre zu prüfen, ob die Vorwürfe in Ihrem konkreten Fall überhaupt zutreffend sind und ob überhaupt eine Berechtigung zum Abmahnen besteht.

Für eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Abmahnung bestehen im Einzelfall oftmals mehrere Anhaltspunkte.

Es müsste zunächst erstmal untersucht werden, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffend sind, weil auch nur dann Handlungsbedarf besteht (andernfalls wären die unberechtigten Ansprüche lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen). Dies sollte im Rahmen einer einzelfallbezogenen Prüfung genau untersucht werden.

Hierfür stehe ich Ihnen als Fachanwalt für IT-Recht sowie zugleich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit meiner nachgewiesenen langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sowie der Verteidigung gegen einstweilige Verfügungen gerne zur Seite.

Sofern die Abmahnung berechtigt ist, sollte unbedingt innerhalb der Frist reagiert werden, weil bei unberechtigter Verweigerung der Abgabe einer Unterlassungserklärung ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren drohen kann. In dem mir vorgelegten Fall wurde die einstweilige Verfügung mit einem Streitwert von 10.000.- € erlassen.

  1. Soforthilfe-Tipps
  • Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen!
  • Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!
  • Fristen unbedingt einhalten!
  • Keine vorschnellen Zahlungen leisten!
  • Noch vor Fristablauf einen Rechtsanwalt beauftragen!

Haben auch Sie eine Abmahnung durch den Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in der Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche e.V. oder sogar einen Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren von einem Landgericht erhalten? In diesem Fall helfe ich Ihnen gerne weiter.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder der näheren Umgebung kommen sollten, ist eine Vertretung Ihrer Interessen kein Problem. Ich vertrete Sie gerne bundesweit. Übermitteln Sie uns gerne vorab das Abmahnschreiben – das erleichtert die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall.

Gerne können Sie uns auch für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch kontaktieren. Fragen Sie auch nach unseren günstigen Festpreisen für die Abmahnungsverteidigung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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