Abmahnung eines Autoteile-Online-Händlers durch Kanzlei Hoesmann: Fehlende Rechtsangaben bei eBay

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Die Abmahner

Derzeit mahnt ein Autoteile-Onlinehändler scheinprivate eBay-Händler ab. Diese Abmahnungen werden vorliegend durch die Berliner Kanzlei Hoesmann ausgesprochen.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, verschiedene Pflichten für gewerbliche Verkäufer zu missachten und sich so wettbewerbswidrig zu verhalten. Es soll sich um einen scheinprivaten Verkäufer handeln. Gewerbliche Verkäufer müssen Verbraucher über die technischen Schritte bis zum Vertragsschluss, über die Mängelhaftungsrechte und die OS-Plattform unterrichten. Außerdem müssen ein rechtsgültiges Impressum sowie eine Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular vorhanden sein.

Die Forderung

Neben der Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von 1358,86 € (Streitwert 30.000 €) soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Unsere Einschätzung

Ob Sie tatsächlich gewerblicher Verkäufer sind oder noch als Privatperson handeln, hängt von vielen verschiedenen Merkmalen ab. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist dafür laut BGH jedenfalls nicht zwingend erforderlich. Jedenfalls verhalten Sie sich bei Einstufung als gewerblicher Verkäufer ohne die Erfüllung bestimmter gesetzlicher Verpflichtungen wettbewerbswidrig.

Unser Rat

Mit der Unterlassungserklärung erkennen Sie ihre Schuld an und verpflichten sich für 30 Jahre. Ob Sie nun gewerblich oder privat handeln, kann durch uns rechtssicher bestimmt werden. Jedenfalls sollte die Unterlassungserklärung in dieser Form ohne anwaltliche Prüfung nicht unterschrieben. Sprechen Sie uns gerne auch im Rahmen unserer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung an. Gerne ändern wir eine Unterlassungserklärung auch bei berechtigter Abmahnung ab, sodass das Risiko der Geltendmachung einer Vertragsstrafe deutlich verringert wird. Sprechen Sie uns an!

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung


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