Abmahnung v. 21.12.2011 der We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft: Turn this Club around

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Uns wurde eine Abmahnung der Zooland Music GmbH ausgesprochen durch die Kanzlei „We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" aus Frankfurt durch einen Mandanten vorgelegt. Diese ist datiert vom 21.12.2011 Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „Turn This Club Around".

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärungen ein Vergleichsbetrag durch die Frankfurter Kanzlei in Höhe von 450,00 € gefordert. Jedoch erscheint der geltend gemachte Betrag für eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Lied nicht angemessen. Nach unserer rechtlichen Überzeugung muss hier die Vorschrift und Kostendeckelung des § 97a II UrhG eingreifen, wenn dies auch in stetiger Regelmäßigkeit durch die abmahnenden Kanzleien verneint wird. In § 97 a II UrhG heißt es: „Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro."

Neben den Anwaltskosten kann der Rechteinhaber jedoch regelmäßig vom unmittelbaren Täter zusätzlich einen Lizenzschadensersatz ersetzt verlangen. Jedoch divergieren auch hier die Beträge in der Rechtsprechung stark, so dass insgesamt die geltend gemachten Forderungen selbst im Falle des Vorliegens der Störer- und Täterhaftung unangemessen erscheinen. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein aktueller Auflagen und Hinweisbeschluss des OLG Köln vom 30.09.2011 (6 O 67/11). Dort stellte der Senat klar, dass für das Filesharing eines einzigen Liedes bzw. eines einzelnen Titels der GEMA-Tarif VR-OD 5, und nicht der bisher verwendete Tarif VR-W I Verwendung finden muss. So sei der GEMA-Tarif VR-WI für das Streaming von Hintergrundmusik auf Internetseiten unangemessen. Die Mindestvergütung des Tarifes VR-OD 5 liege bei rund 0,27 Euro pro entgeltlich oder unentgeltlich genutztem Werk.

So sind in der Vergangenheit mehr und mehr Tendenzen in der Rechtsprechung zu erkennen, wonach insbesondere die geltend gemachten Beträge betreffend den Lizenzschadensersatz eine Korrektur durch die Gerichte erfahren. So wurden in der Vergangenheit Beträge zwischen 100,00 bis 450,00 € ausgeurteilt.

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung sind die German Top 100 Single Charts vom 21.11.2011. Da sich in diesem Chartcontainer auch weitere Lieder anderer Rechteinhaber befinden, die Urheberrechtsverletzungen abmahnen, drohen Folgeabmahnungen. Sie müssen regelmäßig jedoch nicht die Befürchtung haben, dass sie weitere 99 Abmahnungen erhalten. Auch wenn dies häufig im Internet so zu lesen ist, besteht die Gefahr selbstverständlich nicht. Jedoch können bei falscher Reaktionsweise durchaus weitere Abmahnungen erfolgen, die jedoch nicht über den zweistelligen Bereich hinausgehen dürften.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen. Wir schauen alleine in diesem Jahr auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.). Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Ich rufe Sie kostenlos zurück. Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen. Wir vertreten bundesweit.


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