Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen
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Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch den Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. – Was gewerbliche Autohändler auf Verkaufsplattformen wissen müssen
In den letzten Jahren ist der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V., Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg, verstärkt gegen vermeintlich wettbewerbswidriges Verhalten auf Online-Fahrzeugverkaufsplattformen wie mobile.de, autoscout24.de oder eBay vorgegangen. Besonders im Fokus stehen hierbei gewerbliche Autohändler, die sich auf diesen Plattformen als private Verkäufer ausgeben und dennoch in kurzer Zeit mehrere Fahrzeuge anbieten. Dieses Verhalten soll – natürlich stets abhängig vom Einzelfall – gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Uns liegen zahlreiche Abmahnungen vor.
Was genau hinter diesen Abmahnungen steckt, welche rechtlichen Konsequenzen drohen und wie Betroffene reagieren sollten, beleuchten wir im Folgenden.
1. Hintergrund der Abmahnungen
Der im Jahre 2018 von allen bayerischen Kfz-Innungen gegründete Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. hat sich zum Ziel gesetzt, einen fairen und transparenten Wettbewerb in der Kfz-Branche zu gewährleisten.
In den Abmahnungen heißt es, dass der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8b UWG eingetragen und deshalb abmahnbefugt sei. Mitglied des Verbands seien die sieben bayerischen Kfz-Innungen (Kfz-Innung München-Oberbayern, Kfz-Innung Schwaben, Kfz-Innung Mittelfranken, Kfz-Innung Unterfranken, Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Oberpfalz und Kreis Kelheim/NDB, Innung des Kraftfahrzeughandwerks Oberfranken sowie die Kfz-Innung Niederbayern. So würden die gewerblichen Interessen von mehr als 6.500 Mitgliedern vertreten.
Zentrales Anliegen des Verbands sei es dabei, unlauteren Wettbewerb auf Online-Fahrzeugbörsen zu unterbinden. Ein häufiges Problem, auf das der Verband aufmerksam macht, ist das Verhalten gewerblicher Autohändler, die auf Verkaufsplattformen als private Verkäufer auftreten. Dies hat zur Folge, dass diese Händler die gesetzlichen Vorgaben und Informationspflichten, die für gewerbliche Anbieter gelten, umgehen und sich so einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Typische Verstöße, die mit diesem Vorwurf einhergehen können, sind unter anderem:
- Verschleierung der gewerblichen Tätigkeit: Gewerbliche Händler geben sich als Privatpersonen aus, um bestimmte gesetzliche Pflichten zu umgehen.
- Unzureichende Gewährleistungshinweise: Privatverkäufer müssen keine Gewährleistung bieten, während gewerbliche Händler verpflichtet sind, mindestens ein Jahr Gewährleistung für die verkauften Fahrzeuge zu gewähren. Diese Information wird jedoch häufig verschwiegen oder fehlerhaft angegeben.
- Fehlende Widerrufsbelehrung: Gewerbliche Verkäufer sind verpflichtet, Kunden im Fernabsatz eine Widerrufsbelehrung anzubieten. Als vermeintlich „private“ Anbieter umgehen diese Händler diese Pflicht.
2. Was beinhaltet eine Abmahnung?
Eine Abmahnung des Verbands bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. enthält in der Regel mehrere Bestandteile:
- Beschreibung des Wettbewerbsverstoßes: Es wird konkret dargelegt, dass das Unternehmen als gewerblicher Händler auftritt, sich aber als Privatperson ausgibt und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.
- Forderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Die betroffenen Händler werden aufgefordert, eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, in der sie sich verpflichten, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen. Für den Fall der Zuwiderhandlung soll eine Vertragsstrafenzahlung an den Verband versprochen werden.
- Kostenforderung: Neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird regelmäßig noch die Erstattung der Abmahnkosten verlangt.
3. Gefahren der strafbewehrten Unterlassungserklärung
Ein besonders heikler Punkt bei Abmahnungen des Verbands bayerischer Kfz-Innungen ist die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Viele Betroffene neigen dazu, diese Erklärung übereilt und ohne rechtliche Prüfung abzugeben, um den Konflikt schnell beizulegen. Dies kann jedoch weitreichende und teure Konsequenzen haben.
Welche Risiken birgt die Unterlassungserklärung?
- Langfristige Verpflichtungen: Eine Unterlassungserklärung bindet das Unternehmen für einen langen Zeitraum. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung, selbst durch ein Versehen, kann eine erhebliche Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro pro Verstoß nach sich ziehen.
- Hohe Vertragsstrafen bei Verstoß: Sollte das abgemahnte Unternehmen erneut gegen die Bedingungen der Unterlassungserklärung verstoßen, drohen erhebliche finanzielle Strafen. Auch kleine, unbeabsichtigte Fehler können ausreichen, um die Vertragsstrafe auszulösen.
- Weitreichende Verpflichtungen: Häufig sind die Unterlassungserklärungen weit gefasst, sodass sie nicht nur das konkrete beanstandete Verhalten betreffen, sondern ähnliche Sachverhalte ebenfalls abdecken. Dies erhöht das Risiko, erneut gegen die Unterlassungsverpflichtung zu verstoßen.
Aus unserer Kanzleierfahrung wissen wir, dass der Abmahnverband die Einhaltung der strafbewehrten Unterlassungserklärungen überwacht und im Falle von Verstößen Vertragsstrafen einfordert.
4. Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung
Wer eine Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. erhält, sollte umsichtig handeln und auf keinen Fall voreilig die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben. Stattdessen empfehlen sich folgende Schritte:
- Prüfung der Abmahnung durch einen Anwalt: Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt für Wettbewerbsrecht oder einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz prüfen. So lassen sich unnötige Risiken insbesondere in Bezug auf die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung von vornherein vermeiden.
- Modifizierte Unterlassungserklärung: Statt die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sollte ggf. eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden. Diese reduziert das Risiko übermäßiger Verpflichtungen und Vertragsstrafen und stellt sicher, dass sich das Unternehmen nur zu dem zwingend Notwendigen verpflichtet.
Ein versierter Anwalt wird aber ebenfalls prüfen und mit Ihnen abstimmen, ob überhaupt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden muss oder ob es sinnvollere Alternativen dazu gibt.
- Verjährung prüfen: In manchen Fällen könnte der abgemahnte Verstoß bereits verjährt sein. Auch hier lohnt sich die rechtliche Prüfung, um eventuell Forderungen vollständig abzuwehren.
- Verhandlungsspielraum nutzen: Ein spezialisierter Anwalt kann gegebenenfalls mit dem Verband oder der abmahnenden Kanzlei verhandeln, um die Forderungen zu reduzieren oder eine gütliche Einigung zu erzielen.
- Seien Sie sich zudem dessen bewusst, dass der Verband die Forderungen auch gerichtlich geltend macht, wenn auf die Abmahnung nicht oder nicht sachgerecht reagiert wird. Uns sind mehrere Fälle bekannt, in denen die Unterlassungsansprüche vor den zuständigen Landgerichten weiterverfolgt worden sind. Die dadurch entstehenden Kostenrisiken belaufen sich ebenfalls auf mehrere tausend Euro, sodass man die Abmahnungen auch deshalb dringend ernstnehmen sollte.
5. Fazit und Handlungsempfehlung
Abmahnungen durch den Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. sind von den abgemahnten Autohändlern ernst zu nehmen. Vor allem die Täuschung über die gewerbliche Tätigkeit kann nicht nur zu hohen Kosten führen, sondern auch den Ruf des Unternehmens schädigen. Die größte Gefahr aber liegt in der übereilten Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die das Risiko für zukünftige Vertragsstrafen massiv erhöht.
Betroffene Unternehmen sollten:
- Die Abmahnung ernst nehmen,
- Unbedingt die Hilfe eines spezialisierten Anwalts in Anspruch nehmen,
- Die Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung unterschreiben,
- Alle rechtlichen Optionen ausschöpfen, um die Forderungen zu reduzieren oder abzuwehren.
Eine professionelle und rechtzeitige Beratung kann dabei helfen, unnötige finanzielle und rechtliche Risiken zu vermeiden. Unsere Kanzlei steht Ihnen in diesen Fällen gerne zur Seite und unterstützt Sie bei der Prüfung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.
Betroffenen bieten wir gern ein unverbindliches sowie kostenloses Orientierungstelefonat an.
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