Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen gesundheitsbezogener Aussagen
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Mir wurde wieder einmal eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.
Zur Abmahntätigkeit des Vereins Verband Sozialer Wettbewerb e.V.:
Der Verein geht seit geraumer Zeit gegen Wettbewerbsverstöße vor. Fortlaufend aktualisierte Informationen über die hier in der Kanzlei vorliegenden Fälle finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei:
https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-verband-sozialer-wettbewerb.htm
Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:
In der weiteren hier vorliegenden Abmahnung geht es wieder einmal um gesundheitsbezogene Werbeaussagen in einem Internetauftritt. Konkret geht es um Aussagen mit den folgenden Inhalten:
- Stärkung des Immunsystems,
- entzündungshemmende und antibakterielle Wirkung,
- hilft bei verschiedenen Erkrankungen,
- wirkt sich positiv auf Depressionen, Stress und Allergien aus,
- entfernt potentielle Krankheitserreger,
- wirken sich positiv auf folgende Erkrankungen aus: (es folgt eine Auflistung verschiedener Erkrankungen),
- Heilwirkung,
- unterstützt den Heilungsprozess bei vielen Erkrankungen,
Gerügt wird insoweit, dass die beworbenen Wirkungen wissenschaftlich nicht belegt seien. Daher seien die Aussagen irreführend
Im Übrigen geht es in der Abmahnung auch wieder einmal um einen „Klassiker“ unter den Abmahnthemen, nämlich die Werbung mit dem Begriff „Himalaya-Salz“:
Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:
Der Abgemahnte soll - wie bei den anderen hier vorliegenden Abmahnungen des Vereins - eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Eine vorformulierte Erklärung liegt der Abmahnung bei.
Des Weiteren soll der Abgemahnte Kosten i.H.v. 238,00 Euro erstatten. Eine entsprechende Kostenrechnung liegt der Abmahnung ebenfalls bei.
Meine Einschätzung:
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfs irreführender gesundheitsbezogener Werbeaussagen sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.
Bei der Entscheidung über die Reaktion auf die Abmahnung sollten Sie berücksichtigen, dass sich die abzugebende Erklärung nicht nur auf die konkret beanstandeten Werbeaussagen bezieht, sondern darüberhinausgehend auch auf sogenannte im Kern gleichartige Werbeaussagen. Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass der Verein die Einhaltung abgegebener Unterlassungserklärungen insbesondere auch im Hinblick auf entsprechende im Kern gleichartige Verstöße überprüft und gegebenenfalls Vertragsstrafen geltend macht:
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie auch eine Abmahnung eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. erhalten haben:
- Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
- Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
- Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Weitere Beiträge mit Informationen zu Abmahnungen des Vereins wegen anderer Wettbewerbsverstöße:
Benutzung der Bezeichnung „Low Carb“:
Bewerbung von Spirituosen mit dem Begriff „bekömmlich“:
Wegen gesundheitsbezogener bzw. krankheitsbezogene Wirkaussagen („Detox“, „Entgiftung“ und „Entschlacken“):
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