Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wg. fehlenden Hinweises auf Sulfite

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Haben auch Sie eine Abmahnung von dem Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erhalten? Dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. ist ein bundesweit tätiger Wettbewerbsverein, der seit einiger Zeit unter anderem im größeren Umfang wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausspricht.

Mir liegt hier in der Kanzlei inzwischen eine ganze Reihe von Abmahnungen des Vereins vor, die sich auf ganz unterschiedliche Wettbewerbsverstöße beziehen.

Aktuell mahnt der Verein unter anderem fehlende Hinweise auf enthaltene Sulfite bei Schaumwein ab. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorgaben der Lebensmittelverordnung (LMIV) hinsichtlich der Allergenkennzeichnung verwiesen. Des Weiteren mahnt der Verein auch aktuell wieder unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab, unter anderem zur Lieferzeit und zum Eigentumsvorbehalt. Darüber hinaus mahnt der Verein nach wie vor veraltete und fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht in der Widerrufsbelehrung ab, insbesondere Informationen zu den Möglichkeiten der Ausübung des Widerrufsrechts und zum Beginn der Widerrufsfrist.

In den mir aktuell vorliegenden Abmahnschreiben fordert der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. neben einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch Abmahnkosten in Höhe von 243,95 Euro.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Vereins erhalten haben und eine Unterlassungserklärung abgeben sollen, empfehle ich Ihnen eine anwaltliche Beratung, um sich über die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen zu informieren.

Sie wünschen eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann rufen Sie mich doch einfach an oder Sie schicken mir eine E-Mail. Gerne höre ich von Ihnen. Umfangreiche Informationen zur rechtskonformen Gestaltung Ihres Internetshops finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei, die Sie über mein Profil erreichen können.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine umfassende rechtliche Beratung Ihres Internetshops zur Verfügung, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden. Gerne können Sie sich auch über die sozialen Netzwerke Facebook, Xing oder Google+ mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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