Abmahnung von Body-Store A. Schmitter e. K. durch die Kanzlei RST Richter Shafaei Tyarks & Partner

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Die Abmahner

Body-Store A. Schmitter E. K. ist ein in Köln (Am Vorgebirgstor 11) ansässiges Einzelunternehmen, welches von Anton Schmitter geführt wird. Im Mittelpunkt des Unternehmens steht der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln, Diätprodukten, Sportbekleidung und Zubehör. 

Die aktuelle Abmahnung wird von der Kanzlei RST Richter Shafaei Tyarks & Partner ausgesprochen. 

Der Vorwurf 

Es wird ein Wettbewerbsverstoß abgemahnt, da sich im Onlinehandel Nahrungsergänzungsmittel befinden, die mit unzureichenden Angaben hinsichtlich des Grundpreises angeboten werden. 

Die Forderung

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung der angefallenen Anwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € (Gegenstandswert: 15.000 €) gefordert. 

Unsere Einschätzung

Vorab empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Rechtsanwalt, der sich die Abmahnung und den Sachverhalt im Detail anschaut. Es sollte überprüft werden, ob die Handlungen in der Tat so erfolgt sind und ob diese in der vorgefallenen Form einen Rechtsverstoß darstellen. 

Die Preisangabenverordnung besagt, dass bestimmte Produkte nicht nur mit dem Gesamtpreis, sondern ebenfalls mit dem Preis je Mengeneinheit ausgezeichnet werden müssen (§ 2 PAngV). Sollten Sie den Preis in einem unzureichenden Maße angeben, täuschen Sie Ihre Käufer, was dann in der Tat einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

Unser Rat

Suchen Sie einen Anwalt noch innerhalb der gesetzten Frist auf, der sich die Abmahnung anschaut. Gerne übernehmen wir eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und stehen Ihnen auch darüber hinaus unterstützend zur Seite. 

Bei Bedarf und auf Ihren Wunsch hin nehmen wir auch gerne eine Modifizierung der Unterlassungserklärung vor und setzen uns für die Wahrung Ihrer Rechte ein. 

Sprechen Sie uns einfach an! 

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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