Abmahnung von Focus on Service GmbH durch Rechtsanwalt Hagel | Amazon: fehlende Grundpreisangabe

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Die Abmahner

Die Firma Focus on Service handelt mit Elektronikgeräten sowie Elektronikzubehör. Der Geschäftsführer, Herr Benjamin Gausmann, vertritt das Unternehmen, welches in 49479 Ibbenbühren (Steinbrinkheide 2) ansässig ist.

Rechtsanwalt Wilhelm Hagel aus Ibbenbühren vertritt das Unternehmen in der aktuellen Sache. 

Der Vorwurf 

Die aktuelle Abmahnung bezieht sich auf ein Amazon-Angebot, welches die Preisangabenverordnung missachtet. Ein Angebot über Frostschutzmittel enthalte lediglich den Gesamtpreis, jedoch nicht den Preis je Mengeneinheit. 

Die Forderung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Sollte es zu einer wiederholten Handlung kommen, droht eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 €. 

Zudem sollen die Anwaltskosten von 333,20 € vom Abgemahnten übernommen werden. 

Unsere Einschätzung

Die Preisangabenverordnung legt in der Tat für bestimmte Produkte fest, dass neben dem Gesamtpreis, auch der Preis je Mengeneinheit anzugeben ist. Dabei sollen Mengeneinheiten, wie 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Meter, 1 Quadratmeter und 1 Kubikmeter verwendet werden (§ 2 Abs. 3 S. 1 PAngV). 

Fehlende Angaben informieren den Verbraucher nur unzureichend und können somit die Kaufentscheidung beeinflussen (§ 3 iVm § 5a Abs. 2 und 4 UWG). Aus diesem Grund müssen Angebote von Produkten nach § 2 Abs. 1 PAngV den Gesamtpreis sowie den Preis je Mengeneinheit enthalten. 

Unser Rat

Wir empfehlen Ihnen eine vorschriftsmäßige Kennzeichnung Ihrer Produkte, da sonst gerechtfertigte Abmahnungen drohen können. Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie umgehend Kontakt zu uns aufnehmen. Gerne beraten wir Sie und nehmen auch eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung erst nach Rücksprache mit uns, da zumeist eine Modifizierung notwendig erscheint. Viele Unterlassungserklärungen sind sehr weit gefasst, provozieren die Geltendmachung der Vertragsstrafe nahezu und schränken daher die Rechte des Abgemahnten in einem unverhältnismäßigen Maße ein. Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon, per Mail oder über unsere Homepage.

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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