Abmahnung von KEC Kölner Eishockey-Gesellschaft „Die Haie“ mbH, Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

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Ticket-Abmahnungen von Fußballbundesligisten werden regelmäßig ausgesprochen, wenn erworbene Karten im Nachgang online oder auch offline weiterverkauft werden. Nun erreichte einen unserer Mandanten durch die bereits für Fußballtickets-Abmahnungen bekannte Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky eine solche Abmahnung wegen des angeblich unzulässigen Weiterverkaufs von Tickets zu Eishockey-Spielen der „Kölner Haie“.

Was wird unserer Mandantschaft vorgeworfen?

Vorgeworfen werden ihm Verstöße gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (AGB) der KEC Kölner Eishockey-Gesellschaft „Die Haie“ mbH. Im Detail soll gegen § 2 Absatz € der AGB verstoßen worden sein, in dem verboten wird:

  • Karten bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten
  • im Rahmen einer privaten Weitergabe die Karte/n zu einem höheren Preis als dem, der auf der/n Kate/n angegeben ist, zu veräußern
  • Karte/n ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den KEC zu Zwecken von Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden

Folgende Ansprüche werden geltend gemacht

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 250,00 € zuzüglich einer Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 €, also insgesamt 350,00 € verlangt.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen?

Zunächst sollte bei Erhalt einer Abmahnung geprüft werden, ob diese überhaupt berechtigt ist. Wird dies bejaht, gilt es, eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Unter Umständen ist es ratsam, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und kann ein Schuldeingeständnis darstellen.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? 

Sie sollten in diesem Fall unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. 

Insbesondere haben wir gegen zahlreiche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA verteidigt und kennen daher die Gegenseite bereits gut. Es ist wichtig, dass Sie eine Abmahnung keinesfalls ignorieren. Es könnten sodann gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. 

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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