Abmahnung von Nintendo durch Kanzlei Nordemann – Was tun?

  • 4 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Nintendo Abmahnung durch die Kanzlei Nordemann wegen des Verkaufs von RCMloadern erhalten? Sie sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und Anwaltskosten bezahlen? Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und reagieren Sie professionell. Wir sind bundesweit für Sie da und helfen Ihnen, sich gegen die Abmahnung zu verteidigen.

Die Abmahnung von Nintendo

Die Kanzlei Nordemann ist eine spezialisierte Wirtschaftskanzlei, deren Abmahnungen grundsätzlich sehr ernst zu nehmen sind. Aktuell mahnt die Kanzlei für Nintendo wegen des Verkaufs von sog. RCMloadern ab. Die Abwicklung der Angelegenheit ist juristisch anspruchsvoll und es ist umstritten, ob der geltend gemachte Anspruch überhaupt besteht. Nintendo stellt sich auf den Standpunkt, dass die RCMloader zum Abspielen von Raubkopien bestimmt sind, sodass u. a. die Bestimmungen zum Schutz technischer Maßnahmen nach §§ 95a ff. UrhG verletzt sein sollen. Die Sache ist aber komplizierter, da man die RCMloader auch zum Abspielen von sog. Homebrew-Software verwenden kann, was völlig legal ist. Hierzu gibt es bereits Rechtsprechung von deutschen und europäischen Gerichten, die für Sie als Abgemahnten positiv ist und die helfen kann, mit einem blauen Auge davonzukommen. Wir beraten Sie gerne!

Erste Hilfe bei einer Abmahnung durch die Kanzlei Nordemann

Wenn man von der Kanzlei Nordemann eine Abmahnung erhält, dann muss man schnell handeln. Denn wenn man nicht fristgerecht reagiert, droht meist auch eine kostspielige einstweilige Verfügung. Andererseits darf man sich auch nicht unter Druck setzen lassen und unüberlegt handeln.

Tipp:

  • Geben Sie zunächst keine Erklärung ab.
  • Nehmen Sie mit der Gegenseite nicht unüberlegt Kontakt auf.
  • Leisten Sie keine Zahlung.
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Fachanwalt beraten.
  • Antworten Sie innerhalb der gesetzten Frist.

FAQ: Wie verhalte ich mich bei einer Abmahnung von Nintendo?

Mandanten, die eine Abmahnung von Nintendo erhalten haben, stellen häufig folgende Fragen, die wir gerne für Sie beantworten.

Reicht es aus, das beanstandete Verhalten zu unterlassen?

Es reicht leider nicht aus, das abgemahnte Verhalten einzustellen und zukünftig zu unterlassen. Hintergrund ist, dass die einmal begangene Rechtsverletzung nach der Rechtsprechung eine Wiederholungsgefahr für zukünftige Rechtsverletzungen begründet. Diese Wiederholungsgefahr kann grundsätzlich nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeschlossen werden. Aber selbst wenn es in vielen Fällen schon aus strategischen Gründen Sinn macht, bei einer möglichen oder behaupteten Rechtsverletzung eine Unterlassungserklärung abzugeben, ist es wichtig, sich genau zu überlegen, in welcher Form und mit welchem Inhalt die Unterlassungserklärung abgegeben werden soll.

Warum muss man bei Abmahnungen schnell reagieren?

Abmahnungen enthalten in aller Regel sehr kurze Fristen. Hintergrund ist, dass die Abmahnung in vielen Fällen nur die Vorstufe zu einer sog. einstweiligen Verfügung ist. Hierbei handelt es sich um ein Eilverfahren, bei dem ohne mündliche Verhandlung sehr schnell (manchmal innerhalb ein bis zwei Tagen) eine Gerichtsentscheidung gegen Sie erwirkt werden kann. Diese Möglichkeit steht dem Abmahnenden aber nur dann zur Verfügung, wenn er die Sache eilig behandelt hat. Viele Abmahnende werden, wenn man nicht oder nicht fristgerecht reagiert, unmittelbar nach Ablauf der gesetzten Frist gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Da hierdurch zusätzliche Kosten entstehen und sich Ihre rechtliche Position erheblich verschlechtern kann, ist es unbedingt notwendig, innerhalb der gesetzten Frist zu reagieren.

Sollte ich die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben?

Nach unserer Erfahrung empfiehlt es sich in den allermeisten Fällen, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht abzugeben. Hintergrund ist, dass es viele Stellschrauben gibt, wie eine solche Erklärung zugunsten oder zulasten der einen oder anderen Partei formuliert werden kann. Wenn die Gegenseite der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beifügt, dann tut sie dies nicht, um Ihnen einen Gefallen zu tun. In der Regel versucht die Gegenseite vielmehr, die eigene Rechtsposition auf Ihre Kosten zu verbessern. Wer hier vorschnell die beigefügte Erklärung abgibt, läuft Gefahr, sich vermeidbare und teure Folgeprobleme zu schaffen. Um das zu verhindern, empfiehlt es sich, einen spezialisierten Fachanwalt die Abmahnung prüfen zu lassen und ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung entwerfen zu lassen.

Wie kann man auf eine Abmahnung von Nintendo reagieren?

Wir sehen immer wieder, dass Abgemahnte dem mit einer Abmahnung aufgebauten Druck nicht standhalten und in der Hoffnung, das Problem damit zu lösen, die Erklärung einfach abgeben. Tatsächlich kann man hierdurch seine rechtliche Position aber noch verschlimmern. Je nach Art der Reaktion kann die Gegenseite sogar behaupten, es liegt ein Schuldanerkenntnis vor und dann weitere Ansprüche insbesondere auf Schadensersatz und Ersatz der Abmahnkosten geltend machen. Es empfiehlt sich daher, mit einem spezialisierten Rechtsanwalt zu prüfen, wie man am besten reagiert.

Tipp: Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung von Nintendo

  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Zurückweisung der Ansprüche durch Anwaltsschreiben
  • Gegenabmahnung wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung
  • Erhebung einer negativen Feststellungsklage
  • Hinterlegung einer sog. Schutzschrift bei Gericht
Foto(s): (c) Dr. David Slopek


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