Abmahnung von Rechtsanwalt S. für Emilia Schmidt eBay-Shop Naturprodukt24 wegen OS-Plattform

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Auch in dieser Woche erhalten wir wieder eine an einen unserer Mandanten gerichtete Abmahnung aus dem Hause der Kanzlei S.. Diesmal wird für Frau Emilia Schmidt abgemahnt. Frau Schmidt betreibt den eBay-Shop „Naturprodukt24“ und den Onlineshop www.naturprodukt24.de

Laut den Anpreisungen auf der Homepage der Abmahnerin betreibt diese einen Handel mit einem Produktsortiment rund um Naturkosmetik, Kräuter, Vitamine, ätherische Öle und Kosmetik. Wir haben zudem in dem von der Abmahnerin betriebenen eBay-Shop auch weitere Dekorations- und Haushaltsprodukte gefunden.

Die ausgesprochene Abmahnung wurde durch die uns für Abmahnungen bereits mehrfach bekannte Kanzlei des Rechtsanwaltes S. aus Berlin versendet. Wir betreuen mittlerweile etliche eBay-Verkäufer, die auch eine solche Abmahnung der Kanzlei S. erhalten haben.

Mit der vorliegenden Abmahnung wird insbesondere der fehlende Link zur OS-Plattform bemängelt. Ein Fehlen dieser Information sei laut dem abmahnenden Rechtsanwalt S. wettbewerbswidrig.

Aktueller Rechtsprechung nach muss dieser Ansicht zunächst zugestimmt werden, auch wenn es mittlerweile divergierende Rechtsprechung gibt. Wir werden in Kürze hierzu einen ausführlichen Bericht auf unserer e-Commerce-Kanzlei Seite für Sie bereitstellen.

Weitere Informationen zu der Thematik „ODR-Verordnung“ und „OS-Plattform“ finden Sie ebenfalls auf unserer Kanzlei-Seite: www.e-commerce-kanzlei.de

Was wird von Ihnen durch diese Abmahnung gefordert?

Es wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Allerding ist die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unserer Ansicht nach zu weit gefasst und birgt damit deutliche Risiken für den Unterzeichner einer solchen Erklärung.

Wir raten daher eindringlich davon ab, die Erklärung ohne anwaltlichen Rat abzugeben.

Erste allgemeine Ratschläge, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren können, finden Sie auch in unserem e-commerce-Kanzlei-Blog: http://e-commerce-kanzlei.de/wie-sollten-sie-auf-eine-abmahnung-reagieren/

Wir machen darauf aufmerksam, dass im vorliegenden Falle sowohl die Abmahnberechtigung – insbesondere die Unternehmereigenschaft des Abgemahnten – als auch die Unterlassungserklärung als solche genauestens geprüft werden sollte.

Wir halten Sie über diese Abmahnung weiter im Bilde.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung per Fax oder per Upload-Formular: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.

Stand der Bearbeitung: 01/2017

*) Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei. Es fallen dabei keine Kosten oder Gebühren mit Ausnahme Ihrer jeweiligen Übermittlungskosten nach den Basistarifen (Telekommunikationskosten Ihres Anbieters, wie Telefongebühren oder Gebühren für die Faxübermittlung) an.


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