Abmahnung von Tele München durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer | File-Sharing: „Die Unfassbaren 2“

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Der Abmahner

Als Abmahner tritt in letzter Zeit die Tele München Fernseh GmbH & Co. über die Kanzlei Waldorf Frommer (München) vermehrt auf. Die Tele München Fernseh GmbH & Co. ist der Urheberrechteinhaber des Films „Die Unfassbaren 2“.

Der Vorwurf

Den abgemahnten Internetanschlussinhabern wird vorgeworfen, den Film „Die Unfassbaren – Now You See Me“ über verschiedene Filesharing-Websites durch illegale Up- oder Downloads verbreitet zu haben. Bei den einschlägigen Tauschbörsen wird beim Download eines Films gleichzeitig den anderen Nutzern der Zugriff auf die eigenen Inhalte gewährt und somit sei der Tatbestand des Verbreitens bzw. Anbietens erfüllt.

Die Forderung

Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Schadensersatz in Form eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 951,00 € pro Film.

Unsere Einschätzung

Zunächst besteht nur eine Vermutung gegen Sie als Inhaber der IP-Adresse. Diese Vermutung kann widerlegt werden beispielsweise in Fällen, in denen dritte Personen gleichermaßen Zugang zu ihrem Internetanschluss haben.  Ein Schadenersatzanspruch gegen Sie besteht grundsätzlich nur bei täterschaftlicher Handlung.

Unser Rat

Lassen Sie die Frist nicht einfach verstreichen – der Abmahner kann sonst effektiv gegen Sie vor Gericht klagen. Sie sollten die vorgefertigte Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterschreiben, ohne diese zuvor durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. In dieser verbirgt sich ein hohes Kostenrisiko, das nur durch eine modifizierte Form der Unterlassungserklärung minimiert werden kann. Eine pauschale Handlungsanweisung kann aber nicht gegeben werden, sondern muss anhand der Umstände Ihres Einzelfalls erfolgen.

Besprechen Sie gerne mit uns Ihren individuellen Fall – eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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