Abmahnung von TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH wegen Verkaufs von Fußballtickets

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Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schütz RA erhalten, weil Sie Karten für ein Fußballspiel von TSG 1899 Hoffenheim im Internet zum Kauf angeboten haben sollen? Wie sollte man am besten nach Erhalt einer solchen Abmahnung reagieren? 

Fußballtickets von TSG 1899 Hoffenheim im Internet angeboten

Vielen Fußballfans dürfte eine solche Situation bekannt sein – Eintrittskarten für ein Fußballspiel sind bereits gekauft, doch kurzfristig kommt etwas dazwischen und man ist am Tag des Spiels verhindert. Was liegt näher, als die Karten im Internet wieder an den Mann zu bringen? Nicht selten erzielen die kurz vorm Spiel angebotenen Karten sogar einen deutlich höheren Preis als beim ursprünglichen Kauf. Die Eintrittskarten zu einem höheren Preis online anzubieten, kann aber teuer werden: Die TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH lässt die Kanzlei Schütz RA Abmahnungen wegen solcher Ticketangebote versenden. 

Verweis auf ATGB von TSG 1899 Hoffenheim

Konkret geht es in einer uns aktuell vorgelegten Abmahnung der Kanzlei Schütz RA um Karten für Champions-League-Spiele von Hoffenheim, die im Internet zum Kauf angeboten worden sein sollen. In der uns vorliegenden Abmahnung wird dem Abgemahnten der Vorwurf erhoben,

„... entgegen der Allgemeinen Ticketbedingungen (nachfolgend: „ATGB“) der TSG 1899 Hoffenheim, abrufbar unter (...), auf der im Folgenden aufgeführten Online-Verkaufsplattform zahlreiche Tickets für Spiele der TSG 1899 Hoffenheim zum Verkauf eingestellt und/oder verkauft“

zu haben.

Der Weiterverkauf der Tickets im Internet, so die abmahnende Kanzlei, verstoße gegen die allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der TSG 1899 Hoffenheim, die in jeden Stadionbesuchsvertrag einbezogen seien. 

Abmahnende Kanzlei verlangt Unterlassung und Zahlung 

Wegen der erhobenen Vorwürfe verlangt die Kanzlei Schütz RA die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer „Vertragsstrafe“ in Höhe von 850,00 €. Darüber hinaus macht die Kanzlei einen Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 281,30 € geltend. 

Zweifel an der Wirksamkeit der ATGB 

Ob sich der abmahnende Verein vor Gericht jedoch gerade gegenüber Verbrauchern erfolgreich auf seine AGB berufen kann, erscheint aus mehreren Gründen mehr als zweifelhaft. Dass z. B. eine Privatperson Fußballtickets durchaus weiterverkaufen darf, unabhängig davon, ob dies in den ATGB untersagt ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) entschieden. Der pauschale Ausschluss der Weiterverkaufsmöglichkeit in Online-Auktionen ist somit mehr als fragwürdig. Für gewerbliche Weiterverkäufer besteht hingegen ein deutlich höheres Risiko. Die Abgrenzung, ob ein Weiterverkäufer auf eBay oder vergleichbaren Plattformen noch als Verbraucher oder bereits als gewerblicher Verkäufer anzusehen ist, ist jeweils eine Frage des Einzelfalls.

Wie reagiert man am besten auf eine solche Abmahnung?

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schütz RA wegen Ticketverkaufs erhalten? Zunächst ist davon abzuraten, direkt mit der abmahnenden Kanzlei Verbindung aufzunehmen. Vielmehr empfiehlt es sich, vorher anwaltlich zu klären, ob die gegen Sie von der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH erhobenen Forderungen zu Recht geltend gemacht werden, ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben, geschweige denn Zahlungen an den Verein leisten müssen. In vielen Fällen bestehen realistische Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnungen zur Wehr zu setzen.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren viele Mandanten in Fragen des Medien- und Veranstaltungsrechts. Wurden auch Sie von der Kanzlei Schütz RA wegen des Weiterverkaufs von Fußballkarten abgemahnt oder gar verklagt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unseren langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. 


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