Abmahnung von Waldorf Frommer: Unlizenzierte Vervielfältigung von Bildern

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit Jahren vertreten wir hunderte Mandanten in Bezug auf Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Aktuell ist wieder ein neuer Auftraggeber der Kanzlei Waldorf Frommer hinzugekommen, welcher Abmahnungen über die Kanzlei Waldorf Frommer aussprechen lässt.

Neben der Abmahnung wegen Filesharing, tritt die Kanzlei Waldorf Frommer zunehmend in Bezug auf Abmahnungen wegen der unlizenzierten Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials auf. In der Vergangenheit wurden wir vielfach in Bezug Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für folgende Rechteinhaber beauftragt:

  • Sony Music Entertainment Germany GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Argon Verlag GmbH
  • Bastei Lübbe GmbH & Co. KG
  • DHV – Der Hörverlag GmbH
  • Random House GmbH
  • Majestic Filmverleih GmbH
  • Tele München GmbH + Co.
  • AS Media GmbH
  • Universum Film GmbH
  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Tiberius Film GmbH & Co KG
  • Twentieth Century Fox
  • Corbis GmbH (Fotos)
  • Getty Images (Fotos)

Mit der aktuellen Abmahnung ist die

  • Visions botansiche – en Reklamefotografie B.V.

hinzugekommen. Anlass der Abmahnung ist die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial.

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Des Weiteren wird Schadenersatz untypischer Weise bereits mit der Abmahnung geltend gemacht. Hinzu kommen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 865,00 €.

Bei Abmahnung: Fachanwalt für Urheberrecht einschalten!

Es ist dringend davon abzuraten, die Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Hilfe zu unterschreiben und zu versuchen, die Angelegenheit ohne einen Fachanwalt für Urheberrecht zu erledigen.

Empfängern einer Abmahnung ist häufig schon nicht klar, dass – wenn die Abmahnung berechtigt ist – neben der Abgabe der Unterlassungserklärung weitere Pflichten bestehen. So muss der geschaffene Störungszustand auch beseitigt werden. In der Rechtsprechung ist mittlerweile geklärt, dass das einfache Entfernen des Bildes von der Website nicht ausreichend ist. Dem Abgemahnten trifft z.B. ergänzend die Pflicht, den Google Cache in Bezug auf etwaige Einträge zu untersuchen und ggf. Löschungen zu beantragen. Wird dies versäumt, werden schnell Vertragsstrafen fällig. Auch wenn die Versuchung groß ist, sich der Angelegenheit mit der vermeintlich schnellen Lösung der Abgabe der Unterlassungserklärung zu entledigen, kann von einer vorschnellen Reaktion ohne Beiziehung eines Fachanwalts für Urheberrecht nur gewarnt werden.

Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten, hören Sie nicht ohne kritische Prüfung auf selbsternannte Spezialisten oder gar auf die Hotline Ihrer Rechtsschutzversicherung. Nutzen Sie die Erfahrung eines Fachanwalts für Urheberrecht und vermeiden Sie kostenträchtige Fehlentscheidungen.

Rechtsanwälte und Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Rechtsanwalt Timm Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht und hat bereits hunderte Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für seine Mandanten bearbeitet. Fachanwalt Drouven ist unser Spezialist für das Urheberrecht und bietet Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung Ihrer Reaktionsmöglichkeiten. Hierzu können Sie Rechtsanwalt Drouven gerne die Abmahnung übersenden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema