Abmahnung von Walter Saxe durch Kanzlei Grünecker – Was tun?
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Sie haben von Walter Saxe eine Abmahnung durch die Kanzlei Grünecker wegen der angeblichen Verletzung der Marke Masterson Method erhalten? Sie sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und Anwaltskosten bezahlen? Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und reagieren Sie professionell. Wir sind bundesweit für Sie da und helfen Ihnen, sich gegen die Abmahnung zu verteidigen.
Die Abmahnung von Walter Saxe
Die Kanzlei Grünecker ist eine spezialisierte Wirtschaftskanzlei, deren Abmahnungen grundsätzlich sehr ernst zu nehmen sind. Aktuell mahnt die Kanzlei für Herrn Walter Saxe wegen der Verwendung der Marke Masterson Method ab.
Die Abwicklung der Angelegenheit ist juristisch anspruchsvoll. Es ist bereits nicht in jedem Fall klar, ob die abgemahnte Benutzung tatsächlich „markenmäßig“ erfolgt ist und damit kennzeichenrechtliche Ansprüche auslöst. Ansonsten scheint die beauftragte Kanzlei die Kosten selbst bei niedrigschwelligen Verletzungen künstlich in die Höhe zu treiben. Insoweit fallen ein übersetzt erscheinender Streitwert i.H.v. 200.000 EUR auf sowie der Umstand, dass gleichzeitig Rechtsanwalts- und zusätzlich Patentanwaltsgebühren geltend gemacht werden. Hiergegen gibt es gute, auf Rechtsprechung gestützte Argumente, mit denen man Schadensbegrenzung betreiben kann. Auch die von der Kanzlei Grünecker vorgelegte Unterlassungserklärung ist zu weit und würde für Sie nur unnötige Haftungsrisiken bedeuten.
Insgesamt gibt es also selbst dann, wenn im Einzelfall tatsächlich eine Markenverletzung vorliegen sollte, gute Ansatzpunkte, um mit einem blauen Auge davonzukommen. Wir beraten Sie gerne!
Erste Hilfe bei einer Abmahnung durch die Kanzlei Grünecker
Wenn man von der Kanzlei Grünecker eine Abmahnung erhält, dann muss man schnell handeln. Denn wenn man nicht fristgerecht reagiert, droht meist auch eine kostspielige einstweilige Verfügung. Andererseits darf man sich auch nicht unter Druck setzen lassen und unüberlegt handeln.
Tipp:
- Geben Sie zunächst keine Erklärung ab.
- Nehmen Sie mit der Gegenseite nicht unüberlegt Kontakt auf.
- Leisten Sie keine Zahlung.
- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Fachanwalt beraten.
- Antworten Sie innerhalb der gesetzten Frist.
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