Abmahnung Waldorf Frommer: Birds of Prey: The Emancipation of Harley Quinn

  • 2 Minuten Lesezeit

Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Birds of Prey“ ab. 

Birds of Prey: The Emancipation of Harley Quinn (Originaltitel: Birds of Prey (and the Fantabulous Emancipation of One Harley Quinn); später umbenannt in Harley Quinn: Birds of Prey) ist der achte Film aus dem DC Extended Universe und ist eine Adaption der Birds of Prey von DC Comics. Der Film kam am 7. Februar 2020 in die deutschen Kinos. Am 10. Februar 2020 wurde der Film in Harley Quinn: Birds of Prey umbetitelt. 

Inhaltlich handelt der Film nach den Ereignissen von Suicide Squad, bei der Joker und Harley Quinn nach Gotham geflohen sind. Inmitten ihrer missbräuchlichen Beziehung trennt sich der Joker von Harley und wirft sie aus dem Haus. Schließlich wird Harley von einem alten Mann namens Doc aufgenommen, der ein taiwanesisches Restaurant in der Stadt betreibt. 

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben.

Sodann wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden in Höhe von „nur“ EUR 700,00 geltend gemacht sowie ferner außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 EUR.

Für das Anbieten des Films Birds of Prey verlangt Waldorf Frommer mithin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 915,00 EUR pro Film.

Wie sollten Sie reagieren?

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn nur eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung – und schützt auf diese Weise den Anspruchsgegner vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme, also Sie.

Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Wie können Sie konkret auf die „Birds of Prey“-Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzlei-Website.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Beiträge zum Thema