Paddington 2: Abmahnung von Waldorf Frommer, Hilfe hier!

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Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Paddington 2“ – Bundesweite Hilfe!

Haben Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Paddington 2“ im Auftrag der Studiocanal GmbH erhalten, weil über Ihren Internetanschluss angeblich der Film im Internet verbreitet wurde? Die Münchner Anwälte fordern € 915,00 sowie einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag. Was tun? Wie reagieren?

Ruhe bewahren bei der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Paddington 2“

Überstürzen Sie nichts, insbesondere nicht durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, zu der oft – falsch! – geraten wird. Eine Unterlassungserklärung müssen nämlich nur diejenigen Anschlussinhaber abgeben, die als Täter oder Störer haften, alle anderen nicht.

Selbstverständlich wird in der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Paddington 2“ davon ausgegangen, dass der Abgemahnte als Täter oder Störer haftet und somit eine Unterlassungserklärung abgeben muss. Dies ist jedoch in vielen Fällen falsch, da der Anschlussinhaber oft überhaupt nicht dafür haftet, dass andere (Partner, Kinder, Gäste, Mieter u. a.) den Film „Paddington“ über seinen Anschluss angeboten haben.

Darum prüfe, wer sich ewig bindet 

Eine modifizierte Unterlassungserklärung macht die Sache nicht besser. Sie verpflichtet lediglich den Abgemahnten lebenslang, bei einem Verstoß gegen diesen Vertrag (= Unterlassungserklärung) eine angemessene Vertragsstrafe, die meist bei € 5.000,00 liegt, zu bezahlen. Eine Abwendung der Forderung von € 915,00 ist damit nicht verbunden.

Keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, wenn nicht geschuldet

Sie sollten daher nicht überlegen, welche Unterlassungserklärung (modifiziert oder nicht?) Sie abgeben, sondern ob Sie überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben wollen. Denn die Unterlassungserklärung ist der Hauptanspruch der Studiocanal GmbH. Wer diesen Anspruch erfüllt, tut sich später sehr schwer, zu begründen, warum er zwar den Hauptanspruch erfüllt hat, aber die Nebenforderung der € 915,00 nicht bezahlen will.

Wer sich richtig gegen eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Paddington 2“ verteidigen will, gibt keine modifizierte Unterlassungserklärung ab.

Bundesgerichtshof: Haftung des Anschlussinhabers kann oft entfallen

Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile in zahlreichen Urteilen klargestellt, wann der Anschlussinhaber überhaupt haftet und wann nicht.

Lassen Sie von einem spezialisierten Anwalt prüfen, ob in Ihrem Fall überhaupt eine Haftung des Abgemahnten in Betracht kommt oder ob sämtliche Ansprüche von Waldorf Frommer wegen des Films „Paddington 2“ zurückgewiesen werden können, insbesondere der Unterlassungsanspruch.

Die Anwaltskanzlei Hechler hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann Sie individuell beraten, was die optimale Vorgehensweise für Sie ist. 

Gerne können Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende. Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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