Abmahnung Waldorf Frommer, Studiocanal, „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2“

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell den Film „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2“ im Auftrag der Studiocanal GmbH ab. Haben Sie ebenfalls eine solche Filesharing-Abmahnung erhalten?

Wie lautet der Vorwurf?

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, innerhalb einer Online-Tauschbörse die Urheberrechte der Studiocanal GmbH verletzt zu haben. Infolgedessen wird von unserer Partei neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 915,00 Euro gefordert. Zuvor wurden in ähnlich gelagerten Fällen von der Kanzlei Waldorf Frommer lediglich 815,00 € gefordert, nun wird ein um 100 € erhöhter Schadensersatz gefordert.

Wurden Sie abgemahnt?

Sodann sollten Sie die folgenden Ratschläge beachten:

- Unterzeichnen Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung, diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

- Ignorieren Sie die Abmahnung nicht! Die Gegenseite könnte dann gerichtliche Schritte einleiten.

- Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch.

Im Hinblick auf die geltend gemachte Kostenforderung ist eine Beratung in Ihrem persönlichen Einzelfall erforderlich. Die Vorgehensweise hängt hier von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Sie sollten die Abmahnung auf keinen Fall ignorieren! Es sind uns viele Fälle bekannt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Sie profitieren von unserer spezialisierten und persönlichen Beratung, Kostentransparenz von Anfang an, einer bundesweiten Vertretung und einer unkomplizierten Abwicklung des Mandates.

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen.

Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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