Abmahnung – Waldorf Frommer – Tele München – „Die Unfassbaren 2“

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Aktuell versenden die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Die Unfassbaren 2“.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, diesen Film über eine Internettauschbörse wie BitTorrent angeboten zu haben (sog. Filesharing) Dieses Zugänglichmachen stellt nach Auffassung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer eine Urheberrechtsverletzung dar.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 915 EUR.

Nehmen Sie die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter! Wenn Sie auch eine Abmahnung im Auftrag der Tele München GmbH erhalten haben, heißt es Ruhe bewahren und richtig handeln.

Adressat der Abmahnung ist der Anschlussinhaber. Dieser ist aber häufig nicht der Täter. Oft sind es die Kinder, Ehepartner ohne andere Dritte. Für diese haftet der Anschlussinhaber aber häufig nicht, mit der Folge, dass die Abmahnung unberechtigt sein könnte.

Unsere Empfehlung:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Halten Sie Fristen ein
  • Unterzeichnen Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Zahlen Sie nicht ohne vorherige Prüfung die geforderten Kosten!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Beauftragen sie einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Gerne helfen wir Ihnen!

Wir haben Erfahrung aus mehreren Tausend Abmahnungen.

Wir prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist und zeigen Ihnen Verteidigungsstrategien auf. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, selbst wenn es auf den ersten Blick so scheint.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch (Kostenlose Hotline: 0800/3331030) erreichen oder eine Mail senden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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