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Abmahnung wegen Filesharing: eine Checkliste

  • 1 Minuten Lesezeit
Ferdinand Mang anwalt.de-Redaktion

Sie haben Post von einem Rechtsanwalt bekommen und eine Abmahnung erhalten. In diesem Schreiben wirft man Ihnen vor, Urheberrechte verletzt zu haben, fordert Sie auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben, und verlangt Schadensersatz. Zuletzt wird Ihnen zur Erfüllung dieser Forderungen eine kurze Frist gesetzt. Was ist zu tun?

  • Die erste Regel lautet: Ruhe bewahren! Auch wenn die Fristen kurz gesetzt sind, darf man nicht in Panik geraten. Greifen Sie nicht sofort zum Telefonhörer, um den gegnerischen Rechtsanwalt anzurufen, oder leisten gar eine Zahlung oder unterschreiben die oft mitgesendete Unterlassungserklärung.
  • Notieren Sie sich die Fristen. Diese müssen eingehalten werden, um weitere Kosten, wie sie z. B. durch die Einleitung gerichtlicher Verfahren entstehen, zu vermeiden.
  • Klären Sie erst selbst den Sachverhalt auf: Wer hat möglicherweise über meinen Internetanschluss Filme oder Musikstücke heruntergeladen bzw. wer könnte außer mir noch infrage kommen.
  • Die vom gegnerischen Rechtsanwalt oft mitgesendete Unterlassungserklärung ist in den meisten Fällen zu weit gefasst. Wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, dann sollte sie modifiziert werden, das heißt, man sollte sich nicht mehr Pflichten auferlegen als notwendig.
  • Suchen Sie sich einen Spezialisten. Mittlerweile sind viele Anwälte auf die Verteidigung von Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert. Als Laie hat man nicht die erforderliche Kenntnis, um sich gegen die Vorwürfe wehren zu können. 
  • Dabei wird von einigen die außergerichtliche Verteidigung für eine Pauschalgebühr angeboten. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist auf jeden Fall empfehlenswert, da ansonsten der beauftragte Rechtsanwalt nach dem Streitwert abrechnen kann, der üblicherweise sehr hoch angesetzt wird, wodurch weitere hohe Kosten drohen.

Fazit: Erhalten Sie eine Abmahnung, bleiben Sie ruhig, notieren die Fristen, klären den Sachverhalt und beauftragen für Ihre Verteidigung am besten für ein Pauschalhonorar einen Spezialisten.

(FMA)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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