Abmahnung wegen "Mero" (Rapper) der Kanzlei von Appen Jens Legal für die eleven:45 GmbH

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Im Auftrag der eleven:45 GmbH wurde einer unserer Mandanten kürzlich von der Anwaltskanzlei von Appen | Jens Legal wegen angeblicher Markenrechtsverletzung an dem Wort „Mero“ abgemahnt. Unter dem Künstlernamen „Mero“ tritt der in Rüsselsheim geborene Enes Meral als deutscher Rapper auf.

In der Abmahnung heißt es, dass die eleven:45 GmbH dazu ermächtigt sei, die Markenrechte des Herrn Enes Meral gerichtlich und außergerichtlich im eigenen Namen durchzusetzen. Bei diesem Unternehmen handelt es sich um einen Anbieter von Merchandising-Produkten diverser Musikkünstler. So finden sich im Produktsortiment unter anderem auch diverse Merchandising-Artikel mit dem Aufdruck „Mero“. „Mero“ (bürgerlicher Name: Enes Meral) ist ein deutscher Rapper. In dem Abmahnschreiben heißt es nun, dass die Bezeichnung „Mero“ als Künstlername verwendet werden und als geschäftliche Bezeichnung sowie als Name geschützt sei, § 12 BGB.

In der Abmahnung heißt es, dass aufgefallen sei, dass unser Mandant (der Adressat der Abmahnung) über eine bekannte Internethandelsplattform verschiedene Merchandising-Artikel zum Kauf anbiete, die mit der Bezeichnung „Mero“ beworben würden. Durch die „unautorisierte Nutzung“ der Unternehmenskennzeichen verletze unser Mandant die Markenrechte des Abmahners, §§ 14, 15 Markengesetz. Unser Mandant wird folglich dazu aufgefordert, folgende angeblich bestehenden Ansprüche zu erfüllen:

  • Unterlassungsanspruch
  • Kostenerstattungsanspruch für Anwaltskosten

Der Unterlassungsanspruch sei durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu erfüllen. Bei einer solchen Erklärung handelt es sich um ein rechtsverbindliches Dokument, in dem sich der Unterzeichner verpflichtet, die beanstandete angebliche Rechtsverletzung in Zukunft nicht erneut zu begehen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung müsste eine Vertragsstrafe an den Abmahner gezahlt werden. 

Weiterhin wird die Kostenerstattung der Anwaltskosten für die Abmahnung gefordert. Diese Kosten werden mit 1.531,90 € beziffert.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Es handelt sich bei dem Abmahnschreiben um eine klassische markenrechtliche Abmahnung, wie wir sie schon zuhauf in unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz bearbeitet haben. Ob die gerügte Markenrechtsverletzung tatsächlich vorliegt, hängt von vielen Faktoren ab: Liegt überhaupt Handeln im geschäftlichen Verkehr als Grundvoraussetzung vor? Kann der Nichtbenutzungseinwand erhoben werden? Wurden die Kennzeichen nur als rein beschreibende Angabe verwendet?

Dies sind nur einige von vielen möglichen Ansatzpunkten, um einer markenrechtlichen Abmahnung entgegenzutreten. Wir haben zu weiteren möglichen Verteidigungsstrategien und Ansatzpunkten einen gesonderten Ratgebertext verfasst, den Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Markenrecht“ abrufen können: https://www.kanzlei-heidicker.de/rechtsgebiete/markenrecht/429-verteidigung-gegen-markenrecht-abmahnung 

Vorsicht geboten sein sollte bei vorformulierten Unterlassungserklärungen. Diese sind oftmals vorteilhaft für den Abmahner verfasst und können den Unterzeichner unangemessen benachteiligen. Oft stellen sie sogar ein Schuldeingeständnis dar. Bei Erhalt einer Abmahnung ist es daher unbedingt anzuraten, einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Überprüfung und Vertretung zu beauftragen.

Wie kann man sich gegen eine Abmahnung verteidigen?

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es noch nicht zu spät. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht steht Ihnen im gesamten Bundesgebiet gerne zur Seite. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Wir verteidigen Sie kompetent und zielgerichtet gegen Abmahnungen. Wir haben bereits eine große Anzahl von Unternehmen gegen weltbekannte andere Unternehmen verteidigt. Unsere Spezialisierung und Erfahrung ist Ihr entscheidender Vorteil. Die auf das Markenrecht spezialisierte Kanzlei Heidicker betreut Onlinehändler sowie andere Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet.

Aufgrund der hohen Streitwerte sowie des damit im Zusammenhang stehenden Kostenrisikos ist fachkompetenter Rat und besonderer Betrachtung der Wirtschaftlichkeit nach unserer Auffassung der entscheidende Faktor im Markenrecht. Herr Rechtsanwalt Heidicker verfügt über insgesamt drei Fachanwaltstitel. Er ist unter anderem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der das Markenrecht mit umfasst.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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