Abmahnung Who's Who Biographie durch die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall

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Uns liegt erneut eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Prinz Neidhardt Engelschall vor. Diese mahnt für rasscass Medien Content Verlag, die unerlaubte Verwendung einer Biografie aus einem Online-Biografien-Lexikon Who's Who ab.

Die streitbefangene Biografie wurde im Internet unter www.whoswhos.de veröffentlicht. Auf der Internetseite sind Biografien von Berühmtheiten veröffentlicht. Unser Mandant soll sich konkret einer Biografie von Michael Jackson bedient und auf seiner Webseite veröffentlicht haben. Dies soll ohne die Zustimmung des Herrn Kaiser geschehen sein. In der Abmahnung wird gefordert, die verwendete Biografie von der Internetseite zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Biografie stelle angeblich ein Sprachwerk i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG dar.

In der Abmahnung wird zudem ein Schadensersatz in Höhe von 100,00 Euro pro Monat geltend gemacht. Dabei wird derjenige Betrag als Schadensersatz berechnet, den der Abgemahnte normalerweise bei Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Berechtigten zahlen müsste.

Die Anwaltskosten werden mit 887,03 EUR (725,00 EUR 1,3 Geschäftsgebühr nach einem Streitwert von 10.000,00 EUR zzgl. Pauschale für Post und Telekommunikation i. H. v. 20,00 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer i. H. v. 141,63 EUR) beziffert. Insgesamt wird dem Abgemahnten einen Betrag i. H. v. 887,03 EUR in Rechnung gestellt. Es folgt abschließend ein Vergleichsangebot, wonach der abgemahnte einen Betrag in Höhe von 1.050,00 EUR innerhalb von 10 Tagen bezahlen soll, um die Angelegenheit zu beenden.

Die Forderung sollte keinesfalls voreilig ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt bezahlt werden. Oft sind die Kosten als überhöht anzusehen. In nicht wenigen Fällen können die Ansprüche vollständig abgewehrt werden.

Im Falle einer berechtigten Abmahnung sollen Sie in aller Regel eine Unterlassungserklärung abgeben. Dadurch kann die Wiederholungsgefahr beseitigt werden. Eine beigefügte Unterlassungserklärung sollte niemals ohne fachliche Prüfung zu unterschrieben werden. Oft werden die vorgefertigten Unterlassungserklärungen zu weit gefasst, sodass eine modifizierte Unterlassungserklärung ausreicht.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg steht Ihnen dazu bundesweit zur Verfügung und ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner bei allen Fragen zum Urheberrecht. Rufen Sie uns ganz einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail.


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