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Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Was Sie wissen müssen!

  • 4 Minuten Lesezeit
Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Was Sie wissen müssen!

Die volle Härte des Gesetzes trifft Unternehmen, deren Online-Auftritt die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt. Händler, Shops und Dienstleister werden regelmäßig wegen Wettbewerbsverstößen wie unzulässigen AGB-Klauseln oder Widerrufsbelehrungen abgemahnt. Wehren Sie sich gegen eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht, wenn die vom Abmahnenden geforderten Rechtsfolgen und Kosten unbegründet und unberechtigt sind!

Die wichtigsten Fakten

  • Bereits Fehltritte wie fehlende AGB-Klauseln oder irreführende Werbung können eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht nach sich ziehen.
  • Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, wettbewerbswidriges Verhalten künftig zu unterlassen.
  • Für wettbewerbswidriges Verhalten werden in einer Abmahnung meist Schadensersatz und Unterlassung gefordert.
  • Nicht jede wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist berechtigt.

So gehen Sie vor

  1. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht.
  2. Liegt eine Unterlassungserklärung vor, unterschreiben Sie diese nicht voreilig.
  3. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf.
  4. Setzen Sie sich schnellstmöglich mit einem Anwalt in Verbindung. Er überprüft, ob Sie gegen die Abmahnung vorgehen können.

Was ist eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht?

Eine falsche Produktkennzeichnung, die unberechtigte Nutzung eines Bildes oder fehlerhafte Rechtstexte: Ein Mitbewerber, Verbraucherschutzverband oder Wettbewerbsverein wirft Ihnen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Eine solche Abmahnung ist die Aufforderung einer Person an eine andere Person, wettbewerbswidriges Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Ziel ist, wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten beizulegen, ohne vor Gericht zu ziehen.

Die Realität sieht aber leider anders aus: Abmahnungen im Wettbewerbsrecht werden oft missbräuchlich verschickt, z. B. um Konkurrenten vom Markt zu verdrängen oder um hohe Kostenerstattungsansprüche zu erheben, wo in Wahrheit nur geringe oder gar keine Kosten anfallen.

Im Zweifel liegt es beim Abgemahnten, die Abmahngründe zu widerlegen. Deshalb ist es beim Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung immer sinnvoll und wichtig, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Gängige Abmahngründe

Falsche AGB-Klausel

Ein immer wiederkehrender Abmahngrund ist die falsche AGB-Klausel. Vor allem hier sollte genauer hingeschaut werden, denn nicht jede falsche AGB-Klausel stellt automatisch einen Wettbewerbsverstoß dar.

Fehlerhafte Datenschutzerklärung

Eine Datenschutzerklärung ist vor allem für Onlineshops wichtig, die dazu verpflichtet sind, mit den Daten Ihrer Kunden sorgsam umzugehen und diese nicht in fremde Hände zu geben. Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung lässt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung meist nicht lange auf sich warten.

Fehlerhaftes Impressum

Ein fehlendes Impressum oder Angaben im Impressum, die nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, sind wettbewerbswidrig und können abgemahnt werden.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Gerne wird wegen der Nutzung einer veralteten Widerrufsbelehrung oder wegen eines fehlenden Muster-Widerrufsformulars abgemahnt. Nach dem Erhalt einer solchen Abmahnung ist es in der Regel erforderlich, die genutzte Widerrufsbelehrung zu aktualisieren oder das Muster-Widerrufsformular zu ergänzen.

Irreführende Werbung

Gerade Lebensmitteln, Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und Pflegeprodukten dürfen keine Wirkversprechen zugesprochen werden, die die Produkte so nicht oder gar nicht halten können. Irreführende Werbung verstößt deshalb gegen das Wettbewerbsrecht.

Unerlaubte Werbung (Spam)

Grundsätzlich unzulässig ist es, Verbrauchern oder Unternehmen ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung per E-Mail Werbung (z. B. in Form eines Newsletters) zuzustellen. So ein Verhalten ist wettbewerbswidrig.

Weitere Beispiele für Abmahngründe:

  • Falsche Preisangaben
  • Fehlende Grundpreise
  • Unwahre Werbung mit Alleinstellung bzw. Spitzenstellung (z. B. „bester“, „größter“)
  • Verstöße gegen den Jugendschutz
  • Werbung mit „bio“ und „öko“, wenn es keine entsprechenden Zertifikate gibt
Infografik Abmahnung Wettbewerbsrecht
Quelle: Händlerbund

Wie reagiere ich auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?

Mit einer Abmahnung erhalten Sie üblicherweise auch ein Schadensersatzverlangen und eine Unterlassungserklärung, die Sie unterschreiben sollen. Damit versichern Sie, das vorgeworfene Verhalten nicht zu wiederholen. Tun Sie es doch, drohen hohe Vertragsstrafen. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich außerdem zur Zahlung des in der Abmahnung geforderten Geldbetrags, der die (Anwalts-)Kosten für die Abmahnung decken soll. Darüber hinaus kann Schadensersatz gefordert werden, wenn Ihr Verhalten einen Schaden bei dem Mitbewerber herbeigeführt hat.

Gerade hier ist Vorsicht geboten: Wer unterschreibt, den Abmahngrund aber nicht beseitigt, also beispielsweise die fehlerhafte Widerrufsbelehrung nicht korrigiert, den erwartet eine hohe Vertragsstrafe.

Der erste Schritt nach dem Erhalt einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht lautet deshalb: Bewahren Sie Ruhe und unterschreiben Sie keinesfalls die beiliegende Unterlassungserklärung. Nicht jede Abmahnung ist rechtens und muss hingenommen werden. Unberechtigte Abmahnungen und überzogene Forderungen sind keine Seltenheit.

Zu Recht abgemahnt?

Kurze Fristen sind gang und gäbe und kein Zeichen für eine unzulässige Abmahnung. Nur ein erfahrener Anwalt kann feststellen, ob die erhaltene Abmahnung Hand und Fuß hat. Nehmen Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Unterstützung Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf. Schlimmstenfalls geben Sie dabei nämlich ein unbeabsichtigtes Schuldgeständnis ab, das Ihnen dann anhängt.

Auch wenn Sie davon überzeugt sind, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist, sollten Sie das Schreiben auf keinen Fall ignorieren, sondern stets darauf reagieren, indem Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen und die Abmahnung überprüfen lassen.

So schützen Sie sich vor einer Abmahnung eines Wettbewerbers

Ob Start-up oder börsennotierte Aktiengesellschaft: Eine Abmahnung ist für jedes Unternehmen ein ernstzunehmendes Thema. Tipps, wie Sie einer solchen vorbeugen können:

  • Lassen Sie Rechtstexte und Dokumente, z. B. die Widerrufsbelehrung oder das Impressum, von einem Anwalt erstellen oder überprüfen – diese sind bestens mit den Fallstricken im Wettbewerbsrecht vertraut.
  • Ein Datenschutzbeauftragter kann Sie auch in rechtlichen Fragen zur Werbung optimal unterstützen.

Holen Sie sich im Zweifelsfall einen qualifizierten Rat von einem Anwalt!

Foto(s): ©Fotolia/fovito

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