Abmahnungen von HERMÈS Sellier S.A. wegen Kelly Bag

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Derzeit liegen uns Abmahnungen der Kanzlei Grünecker Patent- und Rechtsanwälte gegen unsere Mandanten durch das Modeunternehmen Hermès Sellier S.A. wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an der Handtasche ,,Kelly Bag‘‘ vor.

Warum werden Abmahnungen versendet?

Hintergrund der Abmahnung ist die Behauptung, dass Handtaschen, welche nahezu identisch sind, mit der dreidimensionalen Marke HERMÈS vom Typ ,,Kelly Bag‘‘, vertrieben worden sind. Der Verkauf erfolgt dabei oft über eBay. Es handelt sich für den Betroffenen aber in der Regel um gutgläubig bestellte Artikel, welche aus dem außereuropäischen Ausland zugesandt wurden.

Da das Markenrecht jedoch nur bei geschäftsmäßigem Handeln anwendbar ist, ist zunächst zu prüfen, ob der Abgemahnte, der gefälschte Hermes Artikel angeboten hat, überhaupt gewerblich auf eBay gehandelt hat.

Dies ist beim Privatverkauf nicht der Fall. Ziel einer anwaltlichen Tätigkeit ist hierbei die Abwehr der Ansprüche bzw. die Abgabe einer fachkundig modifizierten Unterlassungserklärung. Schließlich steht dabei die Reduzierung der Forderung des Gegners im Mittelpunkt. Oft werden zudem überhöhte Gegenstandswerte für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten angesetzt.

Soll ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die von dem vermeintlichen Markenrechtsinhaber vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall ungeprüft unterzeichnet werden. Mit der Unterzeichnung ist nämliche eine 30-jährige Verpflichtung verbunden.

Wenn ein Unterlassungsanspruch bejaht werden muss, sollten nur Verpflichtungen übernommen werden, die notwendig sind, um eine Wiederholungsgefahr für die konkrete Verletzungshandlung entfallen zu lassen. Die Unterlassungserklärung sollte weiter so modifiziert werden, dass diese nicht als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann.

Wie reagiere ich richtig?

Grundsätzlich gilt, dass Sie zunächst Ruhe bewahren und nichts bezahlen und auch nichts unterschreiben sollten. Weiterhin sollten Sie selber keinen Kontakt zu den Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aufnehmen. Eine einmal unbedarfte getätigte Äußerung wird unter Umständen vermerkt und kann später nur schwer korrigiert werden und in einem potenziell sich anschließendem Strafverfahren gegen Sie verwendet werden.

Beauftragen Sie uns daher unverzüglich mit Ihrer Verteidigung. Rufen Sie uns hierzu an. Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und klären Sie über die Kosten unserer Beauftragung auf.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg steht Ihnen dazu bundesweit zur Verfügung und ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner bei allen Fragen zum Markenrecht. Rufen Sie uns ganz einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail.

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