Abmahnungen von Rechtsanwalt van Maele wegen angeblichem Verstoß gegen Wettbewerbsrecht im Umlauf

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Worum geht es?

Im Auftrag der NE-Soft 24 GmbH mahnt Herr van Maele Wettbewerbsrechtverstöße ab. Der Vorwurf lautet, dass gebrauchte Softwarelizenzen der Firma Microsoft in unlauterer Weise vertrieben worden sind.

2. Was verlangen die Abmahner?

Die Abgemahnten werden dazu aufgefordert

  • Kosten in Höhe von etwa 2000 € zu begleichen (Kosten setzen sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz)
  • und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Wir raten Ihnen jedoch davon ab, vorschnell die Forderungen zu erfüllen.

3. Abmahnung im Briefkasten – und nun?

Sollten Sie auch eine Abmahnung bekommen haben, dann scheuen Sie bitte nicht den Gang zum Anwalt. Sie sollten nicht voreilig selbstständig etwas unternehmen, sondern zuvor die Situation prüfen lassen.

In vielen Fällen kann Ihnen ein spezialisierter Anwalt weitere, und in der Regel auch bessere, Handlungsalternativen aufzeigen als einfach die Forderungen der abmahnenden Kanzleien zu erfüllen.

Oftmals empfiehlt sich z.B. eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung. Dabei handelt es sich um eine abgeänderte Unterlassungserklärung, die Sie vor überhöhten Vertragsstrafen schützt.

Auch die Kosten lassen sich in den meisten Fällen noch erheblich senken. Sprechen Sie uns als spezialisierte Kanzlei doch einfach an. Durch jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen wissen wir, wie man richtig reagiert und das wirtschaftlich bestmögliche Ergebnis erzielt.

4. Das 1x1 bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!
  • Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen!
  • Zahlen Sie nicht voreilig die angegebenen Kosten!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung von der NE-Soft 24 GmbH bekommen haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla. Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz bin ich stets auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und kann für Sie das bestmögliche Ergebnis erarbeiten.

Vereinbaren Sie einfach ganz unverbindlich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch. Gern vertrete ich Sie auch über die Grenzen von Bremerhaven hinaus und das zu unseren kostengünstigen Festpreisen. Dank E-Mail und Telefon stellt das mittlerweile kein Problem mehr dar.

Eine große Arbeitserleichterung wäre es, wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zusenden könnten, da wir uns so optimal auf das Gespräch mit Ihnen vorbereiten können.



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