Abo bei parwise.de: Frontline Digital GmbH + Mahnung der Jedermann Inkasso

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Betroffene berichten, dass sie nach Nutzung von diversen Dating-Plattformen der Frontline Digital GmbH – wie beispielsweise PrimeSingles.de oder parwise.de – ungewollt in einem teuren Abovertrag gelandet seien. 

Es drohen Mahnungen durch die Jedermann Inkasso GmbH.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Wann gerät man in ein (ungewolltes) Abo?

Die erstmalige Anmeldung auf den Dating-Plattformen ist für gewöhnlich kostenlos. Um jedoch die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen zu können (z. B. Kontaktaufnahme zu anderen Singles) bedarf es des Abschlusses einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft, wobei die Preise je nach Länge der Mitgliedschaft variieren. Dazu bietet PrimeSingles.de z. B. eine 14-tägige Schnupper-Mitgliedschaft für nur 1,- Euro an.

Betroffene berichten uns, dass Ihnen nicht bekannt gewesen sei, dass sich diese günstige Schnupper-Mitgliedschaft automatisch in ein teures Premiumabo verlängert (z. B. 957,60 Euro für 24 Monate), wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Ihnen sei die Verlängerung des Abos erst durch horrende Abbuchungen auf Ihrem Konto ersichtlich geworden. 

Andere Nutzer berichten uns, dass Kündigungen nicht akzeptiert worden seien und weitere Beträge gefordert werden. Auch seien Anfragen und Beschwerden beim Support der Plattform nicht beantwortet worden. 

Werden die geforderten Beträge nicht gezahlt bzw. zurückgebucht, so droht die Einschaltung eines Inkassounternehmens wie Jedermann Inkasso und/oder eines Rechtsanwalts, was mit weiteren Kosten verbunden ist. 

Dadurch steigt die Forderung um weitere Mahn-/Verzugskosten und der Zahlungsdruck auf die Betroffenen wird erhöht.


Unser Rat an Betroffene

Begleichen Sie die Forderung keinesfalls ungeprüft bzw. nehmen Sie nicht vorschnell eine eigenmächtige Rückbuchung vor. 

Wahrscheinlich sind Sie Opfer eines ungewollten Abos geworden und die Forderung könnte unrechtmäßig geltend gemacht werden. Ursache ist in vielen Fällen, dass die Gebührenpflichtigkeit der Plattform (oder die Verlängerung eines Testabos) nicht ausreichend ausgewiesen oder Ihre Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde. Auch die AGBs derartiger Dating-Plattformen sind oftmals kritisch zu hinterfragen und enthalten nicht selten unwirksame Klauseln.

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt!

Reagieren Sie schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen. Es bestehen  gute Verteidigungschancen.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Abos verteidigen bzw. die Verträge kurzfristig anfechten.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: März 2020



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