ungewolltes Abo: BCV Verlag / City-Verlag24 GmbH vertreiben teure Anzeigen für „Bürger-Info-Folder“ - AktivaInkasso

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Gewerbetreibende und Freiberufler berichten uns, dass die zunächst einen Werbeanruf erhalten hätten und sodann hohe Rechnungen der City-Verlag24 GmbH für angebliche Werbeanzeigen in einem „Bürger-Info-Folder“ erhalten hätten = BCV Verlag. 

Betroffene berichten uns, dass sie davon ausgingen, es handele sich um eine Bestätigung einer bereits bestehende Anzeige per Fax und nicht um einen neuen Abovertrag.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr. 

Zum Hintergrund

Betroffene erhalten zunächst einen Werbeanrufe  gefolt von einem Fax-Formular der BCV Verlags aus der Türkei.

Betroffene gehen dabei oftmals davon aus, es ginge um einen bereits bestehenden Anzeigenvertrag.

In einem uns vorliegenden Fall wurde sogar eine bereits bestehende Anzeige samt Foto schlicht abfotografiert/kopiert und zur „Bestätigung“ vorgelegt. 

Ohne das Kleingedruckte genau gelesen zu haben, unterschreibt man die Faxvorlage und sieht sich sodann Abokosten für eine neue Werbeanzeige ausgesetzt. 

Denn dieses Formular ist nicht bloß eine „Druckfreigabe“ bzw. Bestätigung eines Layouts sondern bildet den Vertragsschluss über eine Anzeige in einem „Bürger-Info-Folder“. 

Genauso geht auch die INT Media aus der Türkei vor. Dort erfolgt die Abtretung an die Arkadia Verlags GmbH. 

Wir berichteten hier bereits:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/teures-anzeigen-angebot-der-int-media-arkadia-verlag-gmbh-fuer-buerger-info-folder-fax-abo-masche_179772.html

 

Der BCV Verlag tritt die Forderung sodann an die City-Verlag24 GmbH (mit Sitz in Frankfurt am Main) ab, welche sodann die Zahlung fordert.

Laut Vertragsbestätigung/Rechnung habe man einen Vertrag über eine Anzeige in einem „Bürger-Info-Folder“ beauftrag. Die Kosten werden u.a. wie folgt angegeben:

 

Nettopreis: 796,- Euro

zzgl. Farbpauschale 189,- Euro

zzgl. Satzpauschale 149,- Euro

zzgl. Versandpauschale 25,- Euro

Macht pro Ausgabe Kosten i.H.v. 1.344,44 Euro.

 

In den kleingedruckten „Auftragsbedingungen“ liest man sodann u.a. folgendes:

 

„Der Anzeigenvertrag läuft über 1 Jahre und beinhaltet 3 (drei)

kostenpflichtige Auflagen im Werbeobjekt. Der Anzeigenpreis ist pro Auflage fällig“

 

Macht also Kosten i.H.v.: 4.033,32 Euro für 1 Jahr.

 

Ob dieser „Bürger-Info-Folder“ tatsächlich existiert ist uns nicht bekannt. Wir konnten bei Recherchen kein derartiges Druckerzeugnis ausfindig machen. Die Seriosität dieser Anzeige dürfte mehr als fraglich sein. 


UPDATE JUNI 2021:

 Werden die geforderten Zahlungen nicht geleistet, wird die AktivaInkasso GbR aus Bad Kreuznach mandatiert. 

Nun steigt die Forderung um weitere Mahngebühren an.

In einem uns vorliegenden Fall werden so z.B. 1.548,25 Euro gefordert.


Unser Rat

 

Zahlen Sie die Rechnung nicht ungeprüft! 

Einmal gezahlte Beträge dürften nur schwer wieder zurückzuerlangen sein. 

Hier bleibt zu prüfen, ob es zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist und ob tatsächlich einen Gegenleistung (Werbeanzeige in dem besagten Medium) erfolgt ist. 

Mit anwaltlicher Hilfe, kann man hier schnell zu einer Lösung kommen.

 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 


kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: November 2020



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