Abo der BB Service GmbH wie edates.de + flirtydate.de – Inkasso durch Kanzlei Auer Witte Thiel

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Abo der BB Service GmbH z. B. für edates.de oder flirtydate.de – Vorsicht vor Schnuppermitgliedschaft für 1,99 € (Inkasso durch Kanzlei Auer Witte Thiel)

Betroffene berichten uns, dass sie nach Nutzung der Sex-/Dating-Plattformen edates.de oder flirtydate.de (Betreiber ist jeweils die BB Service GmbH aus Otterfing bei München) unbewusst in eine teure Premium-Mitgliedschaft geraten seien und sich nun hohen monatlichen Abokosten ausgesetzt sehen. 

Aus dem Schnupperabo wird ein teures Monatsabo

Die BB Service GmbH beschreibt seinen Service bei edates.de selbst wie folgt:

Die BB Service GmbH mit Sitz am Stadtrand von München betreibt mit eDates den exklusiven Online Dating Premium Club im Internet, für die attraktive und anspruchsvolle Zielgruppe mit Stil und Niveau.

Die erstmalige Anmeldung auf den Dating-Plattformen ist kostenlos. Um jedoch die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen zu können (z. B. Kontaktaufnahme) bedarf es des Abschlusses einer kostenpflichtigen Premiummitgliedschaft.

Dazu bietet edates.de z. B. diverse Test-Premium-Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von 14 Tagen oder 4 Wochen für 1,99 Euro, 2,99 Euro oder nur 0,99 Euro.

Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass diese Test-Mitgliedschaft rechtzeitig (bei edates.de mit einer Frist von 7 Tagen) gekündigt werden muss, da sie sich sonst automatisch in eine teure Premiummitgliedschaft verlängert. Von dieser kann man sich hingegen nur mit einer wesentlich längeren Kündigungsfrist wieder trennen (bei edates.de mit einer Frist von 10 Wochen).

Werden die geforderten Beträge nicht gezahlt, so wird teilweise die Kanzlei Auer Witte Thiel mit der weiteren Forderungsbeitreibung beauftragt, was mit weiteren Kosten verbunden ist.

Unser Rat

Begleichen Sie die Forderung keinesfalls ungeprüft.

Wahrscheinlich sind Sie Opfer eines ungewollten Abovertrags geworden und die Forderung wird unter Umständen unrechtmäßig geltend gemacht. Ursache ist meist, dass die Gebührenpflichtigkeit der Plattform (oder die Verlängerung eines Testabos) nicht ausreichend ausgewiesen oder Ihre Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde.

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt, denn wahrscheinlich lässt sich der Vertrag erfolgreich anfechten oder die Forderungen gänzlich zurückweisen. Auch können ggf. bereits gezahlte Beiträge zurückgefordert werden!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles vor.

Wir konnten schon viele Betroffene aus Dating-Abofallen befreien.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei.de und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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