Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Abtretung!

Abtretung: Wie sie funktioniert und worauf Sie achten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Abtretung: Wie sie funktioniert und worauf Sie achten müssen!

Was ist eine Abtretung?

Bei einer Abtretung wird eine Forderung vom alten Gläubiger auf einen neuen Gläubiger übertragen. Die Abtretung wird auch Zession genannt. Der bisherige Gläubiger heißt dabei Zedent, der neue Gläubiger ist der Zessionar. Wichtiges Merkmal: Weder die Person des Schuldners noch der Inhalt der Forderung werden bei einer Abtretung geändert, es wird lediglich der Gläubiger durch eine vertragliche Vereinbarung ausgetauscht.

Was bedeutet die Abtretung für den Schuldner?

Der Schuldner muss der Abtretung nicht zustimmen und nicht einmal darüber informiert werden. Für ihn hat die Abtretung folgende Auswirkungen:

  • Er muss die Zahlungen ab sofort an den neuen Gläubiger (Zessionar) leisten.
  • Weiß der Schuldner von der Abtretung nichts, sind auch Zahlungen an den alten Gläubiger (Zedent) weiterhin tilgungswirksam.
  • Weiß der Schuldner von der Abtretung, kann er vom neuen Gläubiger einen Nachweis über die Zession verlangen.
  • Der Inhalt der Forderung ändert sich nicht.

Welchen Zweck hat eine Abtretung?

Für den Gläubiger stellt eine Forderung einen Vermögenswert dar. Dieser kann durch eine Abtretung übertragen werden. Der neue Gläubiger (Zessionar) erwirbt damit alle Rechte und Ansprüche aus der Forderung.

Häufig dient eine Abtretung der Kreditsicherung. Man spricht dann von einer Sicherungsabtretung. Der Kreditgeber (also die Bank) und der Kreditnehmer schließen dazu einen Sicherungsvertrag. Sinnvoll ist das vor allem, wenn der Kreditnehmer über Forderungen verfügt, die er dem Kreditgeber dann als neuem Gläubiger als Sicherheit für den Kredit überträgt.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Bei der Mantelzession werden Forderungen abgetreten, die zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme bereits bestehen. Bei der Globalzession werden Forderungen abgetreten, die erst nach der Kreditaufnahme entstehen werden – man spricht auch von „Vorausabtretung“ oder „Antizipation“.

Arten der Abtretung

Es werden zwei Arten der Abtretung unterschieden:

Bei der stillen Zession wird der Schuldner nicht über die Forderungsabtretung informiert. In dem Fall kann der bisherige Gläubiger weiterhin Zahlungen vom Schuldner verlangen. Mit dem neuen Gläubiger wird in der Regel eine Einziehungsermächtigung abgeschlossen. Leistet der Schuldner Zahlungen an den alten Gläubiger, darf der neue Gläubiger die Leistungen einziehen.

Bei der offenen Zession wird der Schuldner über die Forderungsabtretung an einen neuen Gläubiger informiert. In dem Fall kann nur der neue Gläubiger die Begleichung der Forderung vom Schuldner verlangen.

Ablauf: Wie funktioniert die Abtretung?

Zur Abtretung einer Forderung muss ein Vertrag geschlossen werden, in dem der alte und neue Gläubiger angeben, dass die Zession stattfinden soll. Der Schuldner ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Der Vertrag ist in der Regel ohne notarielle Beurkundung wirksam.

Meist wird ein „Kaufpreis“ für die Forderung gezahlt, die sogenannte Abtretungssumme. Diese Summe darf über oder unter der Höhe der Forderung liegen – wichtig ist nur, dass Zedent und Zessionar sich einig sind. Nicht erlaubt ist hingegen, dass die Forderung durch die Abtretung erhöht wird. Eine Reduzierung ist aber erlaubt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Abtretung?

Damit eine Forderung übertragen werden kann, muss sie ausreichend bestimmt sein. Das bedeutet, die Schuld muss genau benannt werden können. Bei einem Bankkredit reicht es z. B. aus, wenn die Höhe der Restforderung bekannt ist. Voraussetzung ist außerdem, dass die Forderung zum Zeitpunkt der Abtretung tatsächlich besteht und auch übertragbar ist.

Wann ist eine Abtretung nicht möglich?

Eine Forderungsabtretung ist verboten, wenn

  • die Leistungen nur an den ursprünglichen Gläubiger erbracht werden dürfen.
  • eine Abtretung vertraglich ausgeschlossen wurde (z. B. bei Versicherungspolicen).
  • die Abtretung die Form der Forderung verändern würde (z. B. bei persönlichen Dienstleistungen).
  • die Forderung unpfändbar ist.
  • die Abtretung gesetzlich verboten ist (z. B. bei Steuerforderungen).
Foto(s): ©Pexels/Cottonbro

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Abtretung?

Rechtstipps zu "Abtretung" | Seite 3