Achtung Fahrverbot: Neuer Bußgeldkatalog ab 28.04.2020 in Kraft

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Es ist soweit, am 28.04.2020 tritt mit der StVO-Novelle auch der neue Bußgeldkatalog in Kraft, der wesentlich härtere Sanktionen bereithält. 

Geschwindigkeitsübertretungen werden deutlich härter bestraft

Besonders spürbar werden die Neuerungen bei den häufig vorkommenden Geschwindigkeitsübertretungen sein. Zu erwähnen sind insbesondere:

  • Verdopplung der Geldbußen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h
  • Punkte in Flensburg schon ab einer Überschreitung um 16 km/h
  • innerorts Fahrverbot schon ab einer Überschreitung um 21 km/h
  • außerorts Fahrverbot schon ab einer Überschreitung um 26 km/h

Und so wird die Tabelle – für PKW ohne Anhänger und Motorräder bei Fällen der fahrlässigen Übertretung – aussehen.. 

Hinweis: Leider müssen Sie Ihr Handy quer halten, um die Tabelle richtig lesen zu können.


RegelsatzRegelsatz
Punkte (voraussichtl.)Fahrverbot Monate
Tempoüber-
schreitung
innerorts
Euro
außerorts
Euro
innerorts außerortsinnerortsaußerorts
bis 103020------------------------------------------------------
11 - 155040------------------------------------------------------
16 - 207060------------------------------------------------------
21-258070211------------
26-30100802211
31-401601202211
41-502001602211
51-602802402221
61-704804402232
über 706806002233

*jeweils zzgl. Behördengebühren und Auslagen

Achtung

Die Tabelle wurde sorgfältig erstellt, dennoch können wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen.

Vorsatz

Bei Vorsatz, der insbesondere bei Geschwindigkeitsübertretungen ab 40 % sehr gern zur Last gelegt wird, werden in der Regel doppelt so hohe Geldbußen verhängt und kommt unter Umständen auch ein höheres Fahrverbot in Betracht.

Und sonst?

Auch die Strafen für Parken auf Geh- und Radweg werden erhöht. Es gibt härtere Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse und das Halten in zweiter Reihe wird regelmäßig mit 55 Euro geahndet werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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