Ad-hoc-Mitteilung der KTG Gruppe – Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der KTG Agrar SE eröffnet

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Die KTG Agrar SE mit Sitz in der Ferdinandstraße 12 in Hamburg bewirtschaftet nach eigenen Angaben ca. 46.000 Hektar Ackerland in Deutschland sowie in Litauen. Die Geschäftsfelder sind neben der klassischen Agrarwirtschaft, die Energieproduktion und Biogas, die Nahrung sowie ergänzende Agraraktivitäten wie das sog. Farmmanagement und die Kultivierung sowie Vermarktung von Beerenfrüchten (Sonderkulturen).

Anleger investierten überzeugend in die Mittelstandsanleihe der KTG – „Bio für alle“

Als Kernkompetenz bezeichnet das Unternehmen selbst den ökologischen und konventionellen Anbau von Getreide, Kartoffeln, Mais, Soja und Raps sowie deren Vermarktung. Erfahrung im Ackerbau über mehrere Jahrzehnte sowie der vorausschauende Wunsch im Ökobereich das Angebot „Bio für alle“ zu realisieren waren sicherlich schlagkräftige Argumente für Anleger, um in die Mittelstandsanleihe der KTG Agrar SE zu investieren.

Die Anleihe des Unternehmens KTG Biowertpapier II (WKN: A1H3VN/ ISIN: DE 000A1H3VN9) beinhaltete einen Kupon von 7,125 % und sollte am 06.06.2017 nach 6 Jahren Laufzeit fällig sein. Das Volumen betrug hier 250.000.000 €.

Eine weitere Unternehmensanleihe wurde mit dem KTG Biowertpapier III in Höhe von 92.000.000 € emittiert. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren vom 15.10.2014 bis 14.10.2019 sollten 7,25 Zinsen p.a. geleistet werden. Auch diese Anleihe zielte nicht nur auf Großinvestoren ab, denn die Stückelung mit 1.000 € und die Mindestanlage von ebenfalls 1.000 € war auch für Privatanleger attraktiv.

Anleger teilten die Visionen der KTG Agrar SE – Wie geht es weiter?

Leider steht nun zu befürchten, dass die Anleger, die die Visionen der KTG Agrar SE teilten und die Investition in die ökologische Landwirtschaft auch teilweise als gesellschaftliche Verantwortung betrachteten, einen erheblichen Verlust bis hin zum Totalverlust erleiden könnten.

Am 01.September 2016 veröffentlichte die KTG Gruppe auf ihrer Homepage, dass das Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung über das Vermögen der KTG Agrar SE (ISIN: DE000A0DN1J4) eröffnet wurde. Schock für alle Anleger: Es besteht Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung in Höhe von rund 394 Millionen Euro. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Insiderinformation bestand nach Art. 17 MAR (Market Abuse Regulation).

Viele Optionen zur Sanierung stehen dem Unternehmen nicht zur Verfügung.

Die Gläubiger der Unternehmensanleihe werden bereits darauf vorbereitet, dass eine nur geringe Insolvenzquote absehbar ist.

KTG Agrar SE-Anleger hoffen auf Sanierung und Insolvenzquote

In Anbetracht dieser niederschmetternden Neuigkeiten sollten sich Anleger weder auf die erfolgreiche Sanierung noch die Insolvenzquote verlassen. Es macht vor allem Sinne, die Gläubigerinteressen zu bündeln und diese in der Gläubigerversammlung auch zu vertreten. Alternativ bieten die Rechtsanwälte der Berliner Anwaltskanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB die Prüfung möglicher weiterer Ansprüche gegen die verantwortlich Handelnden der KTG Agrar SE, wozu nicht nur die Vorstände, sondern auch involvierte Wirtschaftsprüfer, Prospektersteller sowie Banken gehören können, an. Sollte die Investition im Vertrauen einer Empfehlung des persönlichen Anlageberaters erfolgt sein, ist auch ein Schadenersatzanspruch auch diesem gegenüber denkbar.

Für eine kostenlose Erstberatung stehen die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB telefonisch gerne zur Verfügung. Fordern Sie auch gerne per E-Mail unsere Formulare für geschädigte Kapitalanleger an.



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