Änderung der nachträglichen Überprüfungsmöglichkeit nach § 44 SGB X ab 01.04.2011

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Noch bleibt bis zum 31.03.2011 Zeit, auch die nach SGB II und SGB XII in 2007 - 2009 ergangenen Bescheide nach § 44 SGB X überprüfen zu lassen.

Die vom Gesetzgeber beschlossene Verkürzung auf ein Jahr tritt nach dem heute endlich veröffentlichten Gesetz erst am 01. April 2011 in Kraft.


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