Änderung für Amazon Verkäufer zum 19.04.2017 – freiwilliges Rückgaberecht!

  • 3 Minuten Lesezeit

Am 22.03.2017 erfolgte eine Mitteilung über Amazon, dass zur Verbesserung des Einkaufserlebnisses und Vereinheitlichung der Rückgabebedingungen Verkäufer ein zusätzliches Rückgaberecht einräumen müssen.

Folgende Änderungen sollen von Verkäufern beachtet werden:

  • Widerrufsfrist bzw. zumindest freiwillige Rückgabemöglichkeit von 30 Tagen 
  • Bei Rücksendung einer Ware mit einem Kaufpreis größer 40,- Euro innerhalb von 14 Tagen sowie bei Rücksendung von Schuhen, Bekleidung und Handtaschen innerhalb von 30 Tagen, dort unabhängig vom Kaufpreis dem Käufer die Rücksendekosten zu erstatten,
  • Bei Produkten, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember versandt werden, die Widerrufsfrist bis zum 31. Januar des Folgejahres zu erweitern bzw. eine freiwillige, entsprechend lange Rückgabemöglichkeit einzuräumen.

Wir vertreten die Rechtsauffassung, dass keine Anpassung der vorgehaltenen Widerrufsbelehrung erfolgen muss, da es sich um ein freiwilliges Rückgaberecht handelt, das über das Widerrufsrecht hinausgeht.

Die Problematik besteht derzeit darin, dass nicht klar durch Amazon kommuniziert wird, ob es eine Art Textmuster geben wird, welcher über die Verkäufereinstellungen automatisch hinzugefügt werden kann (Beispiel: Verlinkung zur OS-Plattform).

Um sicher zu gehen, raten wir folgenden Mustertext von Amazon unter der Rubrik „Rückgabe, Gewährleistung, und Erstattungen“ der Widerrufsbelehrung nachzuschalten, d. h. anzuhängen:

Wir vertreten die Rechtsauffassung, dass keine Anpassung der vorgehaltenen Widerrufsbelehrung erfolgen muss, da es sich um ein freiwilliges Rückgaberecht handelt, dass über das Widerrufsrecht hinausgeht.

Die Problematik besteht derzeit darin, dass nicht klar durch Amazon kommuniziert wird, ob es eine Art Textmuster geben wird, welcher über die Verkäufereinstellungen automatisch hinzugefügt werden kann (Beispiel: Verlinkung zur OS- Plattform).

Um sicher zu gehen raten wir folgenden Mustertext von Amazon unter der Rubrik „Rückgabe, Gewährleistung, und Erstattungen“ der Widerrufsbelehrung nachzuschalten, d. h. anzuhängen:

„Unsere freiwillige Rücknahmegarantie

Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten bieten wir Ihnen die folgende freiwillige Rückgabegarantie an:

Sämtliche Produkte, die Sie von uns erwerben, können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an uns zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet.

Für eingeschweißte und/oder versiegelte Datenträger (zum Beispiel CDs, Audiokassetten, VHS-Videos, DVDs, PC- und Videospiele sowie Software) bedeutet dies, dass wir die Ware nur in der ungeöffneten Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurücknehmen.

Die Ware ist an [Rücksendeadresse des Verkäufers einfügen] zurückzusenden. 

Wenn Sie Waren in Übereinstimmung mit dieser freiwilligen Rückgabegarantie zurücksenden, erstatten wir Ihnen den Kaufpreis, jedoch nicht die Versandkosten Ihres ursprünglichen Kaufes.

Außerdem tragen Sie das Transportrisiko sowie die Rücksendekosten.

Die Liefer- und Rücksendekosten werden von uns nur bei Rücksendungen von Bekleidung, Schuhen und Handtaschen getragen.

Diese Rückgabegarantie beschränkt nicht Ihre gesetzlichen Rechte und somit auch nicht Ihr Widerrufsrecht.“

Für Händler ist es wichtig Ihre Shops rechtssicher zu gestalten.

Gerne stehen wir als Fachanwälte für den gewerblichen Rechtsschutz beratend und für eine Erstellung rechtssicherer Rechtstexte zur Verfügung.

Wir bieten hierzu unser neu überarbeitetes AGB-Update-Paket an, welches neben der Erstellung von abmahnsicheren Rechtstexten Sie und Ihren Onlineauftritt stets auf dem aktuellsten, und d. h. abmahnsicheren, Stand hält.

Denn genauso wichtig wie die einmalige Erstellung von abmahnsicheren Rechtstexten ist es, den rechtssicheren Zustand auch in Zukunft beizubehalten.

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.kanzlei-heidicker.de/rechtsgebiete/agb-recht/158-agb-onlinehandel-service

Sie können Sie uns gerne unter nebenstehender Rufnummer telefonisch erreichen.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für unsere Tätigkeit einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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