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Länger Elterngeld mit Elterngeld Plus: Wann lohnt es sich?

  • 7 Minuten Lesezeit
Länger Elterngeld mit Elterngeld Plus: Wann lohnt es sich?
anwalt.de-Redaktion

Seit 2015 können frischgebackene Eltern auch das sogenannte ElterngeldPlus beantragen. Das eröffnet mehr Möglichkeiten beim Bezug von Elterngeld und der Nutzung von Elternzeit. ElterngeldPlus ist besonders interessant für diejenigen, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten wollen, da sich der Zeitraum, in dem man die finanzielle Unterstützung erhält, verdoppelt. Allerdings gibt es dadurch auch nur halb so viel Geld, denn ein Monat Basis-Elterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus.

Wie hoch ist das Basis-Elterngeld?

Für Babys ist die elterliche Nähe im ersten Lebensjahr besonders wichtig. Fremde Betreuung ist ohnehin kaum zu finden. Das Elterngeld soll daher Familien in dieser Zeit entlasten, indem es den durch die Auszeit vom Job wegfallenden Lohn ausgleicht. Seine Höhe orientiert sich dabei am Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt ohne Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.  

Durchgängig mehr Netto vom Brutto in dieser Zeit ist daher von Vorteil. Werdende verheiratete Eltern mit unterschiedlichen Einkommen sollten sich daher trotz der Freude über die Schwangerschaft möglichst bald einmal ihre Steuerklassen-Kombination anschauen. Möglicherweise bringt eine Umstellung mehr Nettolohn und damit finanzielle Vorteile beim steuerfreien Elterngeld. Damit sie sich auswirkt, muss das sieben Monate vor dem Monat des Mutterschutzbeginns erfolgen. 

Die konkrete Höhe des Elterngelds beträgt generell zwischen 67 und 65 Prozent des maßgeblichen Nettoeinkommens. Einkommen von unter 1000 Euro im Monat werden schrittweise auf bis zu 100 Prozent aufgestockt. Bei einem Einkommen über 1200 Euro erfolgt eine schrittweise Senkung auf 65 Prozent. Unabhängig von einem Einkommen gibt es jedoch mindestens 300 Euro. Der Maximalbetrag beim Elterngeld liegt bei 1800 Euro. Ab mehr als 2770 Euro Monatsnetto wird das Elterngeld somit gekappt.  

Bei Mehrlingsgeburten gibt es seit Anfang 2015 für jedes Geschwisterchen 300 Euro Elterngeld extra. Einen Geschwisterbonus gibt es auch bei zwei Kindern, die noch nicht drei Jahre alt sind, oder drei oder mehr Kindern, die noch nicht sechs Jahre alt sind. In diesen Fällen wird das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro erhöht.  

Allerdings entfällt der Elterngeldanspruch für Elternpaare mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 300.000 Euro im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes. Bei Alleinerziehenden sind es entsprechend mehr als 250.000 Euro. Ab April 2024 sinkt die Einkommensgrenze für Paare auf 200.000 €, für Alleinerziehende auf 150.000 €. Ab April 2025 soll die Grenze für Paare noch einmal auf 175.000 € sinken. 

Warum gibt es das ElterngeldPlus?

Nachteile bringt das bisherige Elterngeld jedoch all jenen, die während des Bezugs arbeiten wollen oder müssen. Bis zu 32 Wochenstunden sind in einem Lebensmonat des Kindes durchschnittlich zulässig, ohne dafür den Elterngeldanspruch zu verlieren. Allerdings verringert das Einkommen das Elterngeld, indem es das für die Berechnung maßgebliche Nettoeinkommen kürzt. 

Statt auf einer Basis von 2000 Euro netto berechnet sich das Elterngeld durch ein daneben bezogenes Einkommen von 800 Euro auf einer Basis von 1200 Euro. Bei einer Einkommensbasis über der Kappungsgrenze von 2770 Euro von beispielsweise 3000 Euro sind die 800 Euro jedoch von den 2770 Euro anstatt der 3000 Euro abzuziehen. Man kommt dadurch auf die neue Elterngeldbasis von 1970 Euro anstelle von 2200 Euro. Einen Freibetrag gibt es in keinem der Fälle. 

Die mit der Arbeit einhergehenden finanziellen Nachteile führen in der Praxis dazu, dass Mütter überwiegend ganz zu Hause bleiben und vorwiegend nur die Väter Vollzeit arbeiten. Laut Statistischem Bundesamt lag der Väteranteil bei allen Beziehern von Elterngeld im Jahr 2022 bei 26,1 Prozent . Das soll das ElterngeldPlus verbessern, indem es die gleichzeitige Erwerbstätigkeit von Vätern und Müttern erleichtert. Denn insgesamt betrachtet wird das 2007 eingeführte Elterngeld gut angenommen und leistet den erwünschten Beitrag zum Anstieg der Geburtenrate. 

Wie funktioniert das ElterngeldPlus?

Das ElterngeldPlus soll vor allem jenen Eltern Vorteile bringen, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten. Der Bezugszeitraum des bisherigen Elterngelds wurde dazu beim ElterngeldPlus verdoppelt. Gleichzeitig erfolgt eine Halbierung des monatlichen Betrags. Aus dem Maximalbetrag von 1800 Euro werden so maximal 900 Euro, aus den 300 Euro Mindestbetrag werden 150 Euro. Entsprechendes gilt für die Halbierung anderer Elterngeldbeträge, den Geschwisterbonus und den Mehrlingszuschlag. Dafür gibt es das jeweils halbierte Elterngeld statt für maximal 14 Monate für bis zu 28 Monate. 

Außerdem werden aus den zwei zusätzlichen Partnermonaten bis zu vier zusätzliche Bezugsmonate in Form des Partnerschaftsbonus bei ElterngeldPlus. Der Partnerschaftsbonus kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragt werden. Das ElterngeldPlus lässt sich dadurch von 28 Elterngeldmonaten auf bis zu 36 Elterngeldmonate erweitern. Für den Partnerschaftsbonus in Form von ElterngeldPlus muss sich jedoch ein Elternteil bereits in ElterngeldPlus befinden. Außerdem müssen beide Partner gleichzeitig Teilzeit arbeiten, damit sie während dieser Partnermonate ElterngeldPlus erhalten. Alleinerziehende erhalten den kompletten Partnerschaftsbonus.  

Als Teilzeit gilt gemäß Elterngeldgesetz dabei nur eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit zwischen 24 und 32 Stunden, die beide Partner erfüllen müssen. Dies ist vom Arbeitgeber zu bescheinigen. Sich ergebende Fehlzeiten bei nur einem Partner – auch zur Pflege eines kranken Kindes – sollen jedoch den Anspruch für beide Partner entfallen lassen können. 

Möglich sind auch Kombinationen von Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus. Die Kombination unterliegt dabei jedoch der Einschränkung, das für die ersten Monate nach der Geburt, in denen eine Mutter auf das Elterngeld anzurechnendes Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss erhält, zwingend Basis-Elterngeld beantragen muss. Eine Mutter kann sich beispielsweise in der ersten Zeit für sechs Monate Basis-Elterngeld entscheiden und die verbleibenden sechs Basis-Elterngeld-Monate stattdessen durch Inanspruchnahme von ElterngeldPlus auf zwölf ElterngeldPlus-Monate verdoppeln, wenn sie wieder arbeiten will. Letztendlich ergibt das nicht mehr Elterngeld als zuvor. Statt über einen Zeitraum von zwölf Monaten erstreckt sich der Bezugszeitraum allerdings über 18 Monate. 

Rechenbeispiel zum Vergleich

Als Beispiel rechnet das Bundesfamilienministerium ausgehend von einem Einkommen von 1400 Euro im Monat vor der Geburt zum Vergleich des bisherigen mit einem kombinierten Elterngeldbezug wie folgt: 

Basis-Elterngeld

Das Elterngeld während voller Unterbrechung beträgt 910 Euro (= 65 Prozent von 1400 Euro). 910 Euro pro Monat ergeben in 6 Monaten 5460 Euro Elterngeld. Wird danach Teilzeit für 550 Euro im Monat gearbeitet, sinkt die Berechnungsbasis auf 850 Euro (= 1400 Euro - 550 Euro). Das Elterngeld bei Teilzeit beträgt demnach ca. 550 Euro im Monat (= 65 Prozent von 850 Euro). Auf 6 Monate berechnet ergibt das 3315 Euro Elterngeld. Im Monat stehen dadurch insgesamt 550 Euro durch Einkommen + ca. 550 Euro Elterngeld zur Verfügung, also ca. 1100 Euro. Das Elterngeld für die gesamten zwölf Monate beträgt entsprechend 3315 Euro + 5460 Euro = 8775 Euro. 

Kombination mit ElterngeldPlus

Das Elterngeld während voller Unterbrechung beträgt hier wie oben 910 Euro x 6 Monate = 5460 Euro. Bei einem gleichen angenommen Einkommen bei Teilzeit von 550 Euro im Monat gibt es nur ElterngeldPlus in Höhe von 455 Euro pro Monat (Höchstgrenze 910 Euro/2, da bei ElterngeldPlus halbiert) x 12 Monate = 5460 Euro. Monatlich insgesamt zur Verfügung stehen demnach 550 Euro + 455 Euro = 1005 Euro. Dies allerdings auf zwölf Monate und nicht nur sechs Monate bezogen, wodurch sich das ElterngeldPlus für 18 Monate auf 5460 Euro + 5460 Euro = 10920 Euro summiert. 

Lohnt sich das ElterngeldPlus?

Der verlängerte Bezugszeitraum soll eine flexiblere Nutzung des Elterngelds ermöglichen. Vor allem Mütter, die bislang zu Hause blieben, sollen früher in ihren Beruf zurückkehren. Das Kind soll außerdem von mehr Zeit beider Eltern für seine Fürsorge und nicht nur eines Elternteils profitieren, wenn beide sich dazu auf eine dauerhafte Teilzeitarbeit verständigen. Das Bundesfamilienministerium erhofft sich dadurch auch mehr Gleichstellung und Partnerschaftlichkeit. Ob das in der Praxis so einfach funktioniert, ist eine andere Frage. 

Die Frage, ob sich das ElterngeldPlus finanziell lohnt, lässt sich nur nach einer eingehenden Beschäftigung im jeweiligen Einzelfall beantworten. Eine hälftige Auszahlung des Elterngelds über einen längeren Zeitraum war auch beim Basis-Elterngeld auf Antrag bereits möglich und ist daher nicht komplett neu. Durch das ElterngeldPlus fällt diese Möglichkeit beim Basis-Elterngeld allerdings weg. Eine Verlängerung ist nur über das ElterngeldPlus möglich. Neu ist dabei jedoch, dass zum Elterngeldbezug nun in allen Monaten die Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Die vorherige Regelung hatte insofern nur den Auszahlungszeitraum, nicht aber den Bezugszeitraum verlängert. 

Positiv zu bewerten sind die geringeren finanziellen Einbußen bei einer Teilzeittätigkeit beim ElterngeldPlus. Interessant ist in diesem Zusammenhang vor allem der Partnerschaftsbonus, der das Elterngeld quasi auf 36 Bezugsmonate ausdehnt. Hier muss es Eltern aber erst gelingen, die Anforderungen auch zu erfüllen. 

Insgesamt betrachtet ist das ElterngeldPlus für viele, denen es nützen soll, zu komplex. Das zeigen auch die über 450 Seiten umfassenden Richtlinien zum vergleichsweise kurz ausfallenden Elterngeldgesetz, das den Elterngeldstellen bei ihrer Arbeit helfen soll. 

Im Hinterkopf behalten sollten Eltern auch, dass das Elterngeld zwar steuerfrei ist. Das ändert aber nichts daran, dass es dem Progressionsvorbehalt unterliegt und den maßgeblichen Steuersatz auf das Jahreseinkommen erhöhen kann. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Bei 40.000 Euro Einkommen und 5.000 Euro Elterngeld im Jahr gilt der höhere Steuersatz für 45.000 Euro, der dann auf den Betrag von 40.000 Euro angewendet wird. 

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia/Marco2811

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