Der Standort konnte nicht bestimmt werden.
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AK Anlage und Kapital Deutschland GmbH

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Worum geht es?

Wir haben dazu bereits berichtet und das diese Gesellschaft Nachrangdarlehen von Kleinanlegern eingesammelt hat. Es bleibt fraglich, ob die Nachrangabreden wirksam sind. Wenn nicht - liegt ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft gemäß § 32 KWG vor. 

Die Gesellschaft wirbt auf ihrer Homepage damit, 1,9 Mrd. EUR eingeworben zu haben bzw. zu verwalten, und über 11.000 Wohneinheiten zu verwalten. Als Sitz der Gesellschaft wurde auf der Homepage Bayrischer Platz 1 angegeben. Ein “Vor-Ort-Besuch” ergab, dass unter dieser Anschrift kein Sitz der Gesellschaft zu finden ist. Wir haben uns das fotodokumentarisch belegen lassen. 

Ein Abruf und die Überprüfung des Handelsregisters der Gesellschaft ergab, dass der Bayerische Platz 1 jedoch als Geschäftsanschrift angegeben ist und im Vorstand die verantwortlichen Personen fliegenden Wechsel veranstalten.

Ein Abruf der letzten Daten im Bundesanzeiger für diese Gesellschaft ergab folgende Rahmendaten :

  •   der letzte Jahresabschluss wurde für das Geschäftsjahr 2020 erstellt. 
  •   der letzte Jahresabschluss weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 1,8 Mio. EUR aus und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,2 Mio. EUR.
  • das Anlagevermögen besteht im wesentlichen aus Beteiligungen, die wiederum in der Rechtsform der GmbH geführt werden und Namen der Objekte tragen, wie bspw. AK Luitpoldstrasse 23 GmbH. Welche Objekte und tatsächlichen Werte dahinter liegen, werden wir ermitteln.
  •  Aktiva in Höhe von ca. 16,2 Mio. EUR stehen Passiva in Höhe von 16,2 Mio. EUR gegenüber.

Das Problem für die Anleger bleibt, nämlich die Rückzahlung der von Ihnen überlassenen Geldbeträge.

Was sollten Anleger tun?

Prüfen Sie Ihre Einzahlungen und die Fälligkeiten der Rückzahlung der Darlehensverträge.

Prüfen Sie bitte auch, wann Sie die letzte Zinszahlung erhalten haben. Kontaktieren Sie ggf. einen Anwalt.

Sie haben Fragen, kontaktieren Sie uns und überlassen uns folgende Unterlagen :

  1. Darlehensvertrag
  2. Unterlagen des Vertriebs
  3. Ihren Zahlungsnachweis. 

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst. Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung: 

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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